Harmonisierung der vorschriftsmäßigen Anforderungen für die Mikrobiologie

Von Didier Fromentier, Eurofins Biosciences, Frankreich
Eurofins Food Testing Newsletter Nr. 21 - Juli 2006

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Seit ihrer Verabschiedung am 15. November 2005, verändert die Richtlinie (EC) Nr. 2073/2005 innerhalb der EU das Prozedere der mikrobiologischen Eigenkontrolle von Nahrungsmitteln durch einen äußerst präventiven Ansatz.

Ziel ist es, die mikrobiologischen Kriterien im intra-kommunitären Austausch zu harmonisieren und die Nahrungsmittelsicherheit der importierten Produkte aus Drittländern zu sichern.

Im Sinne der Richtlinie ist die Sicherheit der Nahrungsmittel durch einen präventiven Ansatz des Typs EU-Lebensmittelhygienerecht (EG 852/2004, EG 853/2004 und EG 854/2004) und HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) gewährleistet. In diesem Zusammenhang wird eine verpflichtende mikrobiologische Kontrolle nur in dem Maße angewandt, in der sie den Schutz gegenüber den Verbrauchern verbessert und kein anderes wirksames Instrument dafür aufkommt. Dennoch schließt die Abwesenheit eines Kriteriums in der Richtlinie die Kontrolle nicht aus, wenn der Operator durch eine Risikoanalyse feststellt, dass eine mikrobiologische Gefahr besteht. Die Mitgliedsstaaten der EU haben weiterhin intern die Möglichkeit, zusätzliche Kriterien hinzuzunehmen.

Auch ist wichtig, das Stadium der Anwendbarkeit, das für jedes Kriterium definiert wird, zu beachten. Hygienekriterien des Prozesses betreffen nur die Hersteller von Lebensmitteln.

Die Sicherheitskriterien werden während der gesamten Konservierungsdauer des Produktes angewandt. Die Eigenkontrolle ist besonders für den ersten Operator wichtig, der das Produkt auf den Markt bringt. Nichtsdestotrotz sind alle Operatoren der Kette für die Nahrungsmittelsicherheit verantwortlich. Maßnahmen wie die Rücknahme eines Produktes aufgrund eines nicht zufriedenstellenden Ergebnisses sind in der Richtlinie (EC) Nr. 178/2002 begründet.

Mehrere Mikrobiologie-Laboratorien der Eurofins-Gruppe, insbesondere auch Eurofins Analytik GmbH in Hamburg, führen bereits routinemäßig Untersuchungen auf lebensmittelrelevante Mikroorganismen entsprechend den Anforderungen der Richtlinie (EC) Nr. 2073/2005 durch und bieten Ihnen diese Serviceleistungen an. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit einer individuellen Beratung in diesem Bereich.

Kontakt: DidierFromentier@eurofins.com

Die Texte der europäischen Richtlinien können heruntergeladen werden unter: http://eur-lex.europa.eu

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