Lupine - Erweiterung der Allergenkennzeichnung
Von Bert Pöpping, Eurofins Deutschland
Eurofins Food Testing Newsletter Nr. 22 - November 2006
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Lupinen finden in Nahrungsmittel weite Verbreitung als Sojaersatz. In Zukunft werden Produkte, die Lupinen enthalten, zu kennzeichnen sein.
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist generell durch die Verordnung 2000/13/EC geregelt, die unter anderem Haltbarkeitsdatum, Alkoholgehalt und Bestrahlungskennzeichnung von Lebensmitteln betrifft. Im Jahr 2003 wurde die Verordnung durch eine Änderungsverordnung erweitert, die nun 12 Gruppen von Substanzen aufführt, die gekennzeichnet werden müssen, um Konsumenten vor allergischen Reaktionen zu schützen. Diese Verordnung trat im November 2005 in Kraft.
Im Jahre 2006 einigten sich die Europäischen Mitgliedsstaaten auf eine weitere Änderung: Die Liste der zu kennzeichnenden Allergene wird um Weichtiere und Lupinen erweitert. Während Weichtiere als Verunreinigung keine übermäßige Rolle spielen, slnd Lupinenderivate (Mehl, Protein etc.) In Lebensmitteln viel weiter verbreitet und es ergibt sich daraus ein erhöhtes Risiko von Kreuzkontaminationen.
Lupinen werden auch Wolfsbohnen genannt. Diese Bohnen gehören zu der Gruppe der Leguminosen und sind Erbsen, Kichererbsen und Erdnüssen nicht unähnlich. Der Proteingehalt von Lupinen bewegt sich zwischen 35-40% des Trockengewichtes, bei Erbsen sind es 26%, bei Soja 40%. Im Mittelmeerraum werden Lupinen bereits seit 2000 Jahren in der Lebensmittelproduktion eingesetzt. Sie dienten in Ägypten, Griechenland und bei den Indianern als Grundnahrungsmittel. In der heutigen Zeit werden Lupinen oft wegen ihres hohen Proteingehaltes in der Lebensmittelproduktion eingesetzt. Vor allem seit gentechnisches Soja auf dem europäischen Markt Einzug erhalten hat und die Produzenten nach wie vor zögern, ihre Produkte mit einem Hinweis auf gentechnische Bestandteile zu kennzeichnen, wurden viele Rezepturen umformuliert und das Soja durch Lupinen ersetzt. Da Lupinen weit verbreitet eingesetzt werden, können sie potentiell in Fertiggerichten, Backprodukten, Saucen und einer Reihe anderer Produkte gefunden werden. Daher ist eine Kreuzkontamination mit anderen Produkten, die keine Lupine enthalten, im gleichen Produktionsbetrieb nicht unwahrscheinlich.
Eurofins hat im Vorfeld der Änderung der Allergenkennzeichnungsverordnung zwei neue Tests etabliert und validiert. Diese erlauben den Nachweis von Lupinen entweder über das ELISA- Verfahren oder mittels DNA-Nachweis. Diese Analysen können den Herstellern helfen, die Kennzelch-nungsverordnung zu erfüllen und erlauben dem Verbraucher, Produkte gezielt auszuwählen.
Kontakt: BertPopping@eurofins.com
