Cumarin in Lebensmitteln
Von Gregor Camps, Eurofins Wiertz-Eggert-Jörissen, Deutschland
Eurofins Food Testing Newsletter Nr. 22 - November 2006
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Cumarin ist ein natürlich vorkommender Aromastoff, der im gesamten Pflanzenreich weitverbreitet ist. So enthalten beispielsweise Erdbeeren, Kirschen, Aprikosen, wie auch Lavendel, Dill und Petersilie Cumarin.
Größere Mengen kommen z.B. in Zimtkassie (Chinazimt), Waldmeister und Büffelgras vor. Wegen seiner Aromaeigenschaften fand Cumarin weiten Einsatz im Lebensmittel und Kosmetikbereich, wurde jedoch aufgrund seiner hepatotoxischen Eigenschaften zunächst 1954 in den USA in Lebensmitteln verboten. Seit den 1970er Jahren sind die cancerogenen Eigenschaften von Cumarin Im Tierversuch bekannt. Die Aromenrichtlinie 88/388/EG sowie die deutsche Aromenverordnung von 1988 verbietet den Einsatz In Lebensmitteln und beschränkt den Gehalt auf 2 mg/kg (Lebensmittel), bzw. 10 mg/ kg (alkoholische Getränke) oder 50 mg/kg (Kaugummi). Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 0,1 mg pro kg Körpergewicht empfohlen.
Einen großen Beitrag zur Aufnahme liefert Zimtkassie, die ca. 3 g Cumarin per kg enthält. In Studien mit 2-5 jährigen Kindern und einem Verzehr hoch belasteter Lebensmittel wie Zimtsternen mit 70 mg/kg Cumarin leitet das BfR eine 3-fache Überschreitung des TDI-Wertes ab.
Dennoch scheint die Bewertung des Risikos betreffend Cumarin umstritten und es ist vorgesehen, Cumarin aus dem Anhang der EG-Aromenrichtlinie 88/388/EG zu streichen. Das
BfR empfiehlt dagegen, den Höchstwert von 2 mg/kg bei Lebensmitteln beizubehalten. Dieser Wert kann eingehalten werden, wenn anstelle von Zimtkassie Ceylon Zimt eingesetzt wird, der Cumarin nur in Spuren enthält. Seitens der Backwaren-Wirtschaft wird eine Substitution durch Ceylon Zimt nicht akzeptiert, da dieser weniger aromatisch als Zimtkassie und das Aroma nicht backstabil sei. Das Bundesministerium (BMELV) veröffentlichte darüber hinaus Orientierungswerte für zimthaltige Produkte zur Prüfung der Lebensmittelsicherhelt gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) 178/2002, wonach das Inverkehrbringen nicht sicherer Lebensmittel verboten ist. Bund und Länder bestehen auf der Zusage großer Hersteller, ab November 2006 nur noch Produkte unter 2 mg/kg Cumarin in den Verkehr zu bringen.
Eurofins Wiertz-Eggert-Jörissen bietet verschiedene Untersuchungsmethoden für Cumarin in Gewürzen oder alkoholischen Getränken, In zimthaltigen Lebensmitteln sowie In Aromen an.
Kontakt: GregorCamps@eurofins.de
