Neue Regelung für Höchstgehalte an Pestizidrückständen (RHG) in der EU
Von Jochen Riehle, Eurofins Dr. Specht Laboratorien, Deutschland
Eurofins Food Testing Newsletter Nr. 27 - Juli 2008
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Im Interesse der Klarheit und Vereinfachung sollen die vier bis dato existierenden EU-Richtlinien über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln aufgehoben und durch einen einzigen Rechtsakt ersetzt werden. Die Anwendung von nationalen Vorschriften wird zukünftig an Bedeutung verlieren oder gänzlich wegfallen, da diese Verordnung nicht ein einzelstaatliches Recht werden muss.
Die Verordnung 396/2005 basiert bisher im Wesentlichen auf 4 Anhängen: Anhang I - definiert die Lebensmittel, auf die die Rückstandshöchstgehalte anzuwenden sind,
Anhang II - die Liste der bisher bereits existierenden EU-Höchstgehalte,
Anhang III - die Liste der vorläufigen Rückstandshöchstgehalte und
Anhang IV -die Liste der gezielt wirkenden Stoffe, die keiner Höchstmengenfestlegung bedürfen.
Neu auf europäischer Ebene ist die Tatsache, dass für die In Anhang I aufgeführten Erzeugnisse für die In den Anhängen II oder III keine Rückstandshöchstgehalte festgesetzt wurden, ein Standard-Rückstandshöchstgehalt von 0,01 mg/kg festgelegt wurde.
Insgesamt bringt die Verordnung 149/2008 insbesondere für die Wirkstoffe, die nicht In Anhang I der Richtlinie 91/414 aufgenommen wurden, teilweise deutlich restriktivere Höchstmengen als bisher mit sich, wie beispielsweise für Carbaryl oder Ethlon.
Die neuen Rückstandshöchstgehalte werden am 1. September 2008 in Kraft treten. Die Übergangszeit sollte dazu genutzt werden, mögliche Risiken zu identifizieren, die durch gesenkte Rückstandshöchstgehalte bedingt sein könnten. Synergisten wie Piperonylbutoxid sind jedoch nach wie vor nicht europäisch geregelt. Daher werden voraussichtlich für diese Ausnahmen die nationalen Verordnungen bestehen bleiben.
Neben den üblicherweise angewandten Multimethoden DFG S19 und QUECHERS bieten die Eurofins-Institute in Österreich, Frankreich, Italien, Großbritannien und Schweden in Zusammenarbeit mit dem Kompetenz-Zentrum Eurofins Dr. Specht Laboratorien auch die Analytik weiterer Wirkstoffgruppen an, die nicht oder nur eingeschränkt innerhalb dieser Multimethoden erfasst werden können, wie beispielsweise Phenylharnstoffe, Phenoxyalkancarbonsäuren oder Organozinnverbindungen. Insgesamt beinhaltet das Eurofins-Repertoire an Standardreferenzsubstanzen ca. 700 verschiedene Wirkstoffe. Eurofins führt auch außerhalb Europas Pestizidanalysen in den USA, Brasilien, Japan und bald auch In China durch.
Kontakt: JochenRiehle@eurofins.de
