Konformitätserklärung für Lebensmittelverpackungen
Von Andreas Grabitz, Eurofins Consumer Product Testing, Deutschland
Eurofins Food Testing Newsletter Nr. 29 - März 2009
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Seit 2008 fordert die EU für Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff detaillierte Informationen. Mit der Richtlinie 2007/19/EG verpflichtet die EU Hersteller und Importeure von Verpackungen, Erklärungen zu erstellen aus denen genau hervorgeht, ob die Verpackungen geltendem Recht entsprechen und ob Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung bestehen. In den meisten europäischen Ländern ist diese Richtlinie im Frühjahr 2008 in nationales Recht umgesetzt worden.
Gemäß der Definition in der Kunststoff- Richtlinie sind nur Materialien betroffen, die ausschließlich aus Kunststoff bestehen, sowohl einfache Folien als auch Verbundfolien. Zusätzlich sind die Deckel von Schraubdeckelgläsern von der Richtlinie abgedeckt. Im Gegensatz dazu gehören alle Materialien, die eine Schicht enthalten, die nicht aus Kunststoff besteht, wie zum Beispiel Aluminium oder Papier, nicht zum Geltungsbereich. Daher sind sie formal auch nicht von der Verpflichtung für die Konformitätserklärung betroffen.
Für Kunststoffe und für Schraubdeckel muss der Hersteller oder Erstimporteur demnach eine schriftliche Erklärung erstellen, in der er die Übereinstimmung der grundsätzlichen Anforderungen wie sensorische Inertheit, Sicherheit in Bezug auf die menschliche Gesundheit sowie die Unversehrtheit des verpackten Lebensmittels bestätigt. Darüber hinaus muss die Erklärung auch die Übereinstimmung mit der Kunststoff-Richtlinie 2002/72/EG bestätigen. In dieser wird ein Gesamtmigrationsgrenzwert von 60 mg/kg festgelegt sowie teilweise geringere Grenzwerte für den Übergang vieler Substanzen wie Additive oder Monomere. In einem weiteren Punkt muss der Hersteller spezifizieren, für welche Arten von Lebensmitteln die Verpackung verwendet werden darf und ob die Verpackung geeignet ist, um tief gefroren, pasteurisiert oder sterilisiert zu werden.
Eurofins unterstützt Sie sowohl bei der Erstellung dieser Konformitätserklärung, der Bewertung von vorliegenden Erklärungen als auch hinsichtlich der chemischen Analysen die gegebenenfalls erforderlich sind.
Kontakt: AndreasGrabitz@eurofins.de
