Guidelines zum Gehalt an Nikotin

Von Marion Mandix
Eurofins Food Testing Newsletter Nr. 30 - Juli 2009

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Guidelines zum Gehalt an Nikotin

Die SCoFCAH (The Standing Committee of the Food Chain and Animal Health Commission) hat am 11. Mai 2009 Guidelines zum Gehalt an Nikotin in Wildpilzen veröffentlicht.

Zahlreiche Proben von getrockneten Wildpilzen enthielten laut der SCoFCAH höhere Nikotinwerte als die derzeit gültigen EU-Höchstwerte von 0,01 mg/kg (EU-Richtlinie Nr. 396/2005).

Deshalb sind vorübergehend neue Orientierungswerte festgelegt worden:

Frische Wildpilze dürfen maximal 0,04 mg/kg Nikotin enthalten, während getrocknete Wildpilze (außer Steinpilzen) bis 1,2 mg/kg Nikotin enthalten dürfen. Der Wert für getrocknete Steinpilze (hauptsächlich Boletus edulis) wurde auf 2,3 mg/kg festgelegt.

Kontakt: MarionMandix@eurofins.de

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