Neue Höchstgrenzen für Schwermetalle in Nahrungsergänzungsmitteln

Von Frank Kareth
Eurofins Food Testing Newsletter Nr. 30 - Juli 2009

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Neue Höchstgrenzen für Schwermetalle in Nahrungsergänzungsmitteln

Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF) hat hohe Konzentrationen von Blei, Cadmium und Quecksilber in Nahrungsergänzungsmitteln dokumentiert. Somit können Nahrungsergänzungsmittel einen erheblichen Anteil an der Belastung mit Schwermetallen tragen. Studien haben gezeigt, dass sich Schwermetalle im Körper anreichern können mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit.

Um die öffentliche Gesundheit zu schützen, hat die Europäische Kommission in der EU-Richtlinie Nr. 629/2008 als Änderung zur Verordnung Nr. 1881/2006 Höchstgehalte für Blei, Cadmium und Quecksilber in Nahrungsergänzüngsmitteln festgesetzt. Diese neuen Höchstgrenzen treten ab dem I.Juli 2009 in Kraft.

Die ab dem 1. Juli 2009 geltenden Höchstgehalte für Nahrungsergänzungsmittel sind:

  • Blei: 3,0 mg/kg
  • Cadmium: 1,0 mg/kg.
    Eine Ausnahme bilden Nahrungsergänzungsmittel, die ausschließlich oder vorwiegend aus getrocknetem Seetang bestehen. Hier liegt der Höchstgehalt bei 3,0 mg/kg.
  • Quecksilber: 0,10 mg/kg.
    Bitte beachten: Der Höchstgehalt gilt für das fertige Nahrungsergänzungsmittel, so wie es an den Verbraucher abgegeben wird.

Ähnliche Bedenken finden sich ebenso in den USA, wo der Gesetzesvorschlag 65 sogar Grenzen einfordert, die für die tägliche Aufnahme von Blei bei 0,5 μg und von Cadmium bei 4,1 μg

Zahlreiche Eurofins Labore führen Analysen zum Nachweis und Quantifizierung von Schwermetallen in vielen Matrices einschließlich Nahrungsergänzüngsmitteln durch. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Eurofins Ansprechpartner.

Kontakt: FrankKareth@eurofins.de

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