Lebensmitteluntersuchungen unter GMP Bedingungen - zwischen Lebens- und Arzneimitteln

Von Dr. Helga Neumann-Hensel, Eurofins Fintelmann und Meyer GMP GmbH, und Frank Kareth, Eurofins DILU – Deutsches Institut für Lebensmitteluntersuchung GmbH, Deutschland
Eurofins Food Testing Newsletter Nr. 34 - November 2010

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Die neue Einheit Eurofins Fintelmann und Meyer GMP ist auf Produkte fokussiert, die sich im Grenzbereich zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln befinden. Der Markt für Lebensmittel, Arzneimittel, sogenannten OTC-Produkten ("over-the-counter") und Nahrungsergänzungsmitteln ist groß. Viele Produkte sind von ihrer Art her grenzwertig und können sowohl Arzneimittel, als auch Lebensmittel sein, abhängig davon wie sie vermarktet werden. So können zum Beispiel Kürbiskerne als gerösteter Snack oder Salat-Topping, Knoblauchkapseln als Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitlichem Nutzen für das Herz- Kreislaufsystem und Pfefferminzöl als Aroma vermarktet werden. Werden sie jedoch zur Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten angeboten, so gelten sie als Arzneimittel.

In vielen Fällen müssen die Produkte nach den Methoden der Pharmakopöen entsprechend des hohen Pharma Qualitätsstandards GMP (Good Manufacturing Practice) analysiert werden. GMP wird durch nationale und internationale Behörden geregelt. Es werden regelmäßige Überprüfungen von den nationalen Behörden durchgeführt, um die Qualität der Dienstleistungen sicher zu stellen.

Eurofins Fintelmann und Meyer GMP führt Analysen unter diesen Qualitätsstandards durch, verfügt über eine GMP-Zertifizierung und ist außerdem nach DIN EN 17025 akkreditiert. Chemische und mikrobiologische Untersuchungen werden nach den aktuellen Pharmakopöen (z.B. EP, USP, BP, JP) und ISO Methoden durchgeführt.

Eurofins Fintelmann und Meyer GMP überprüft den mikrobiologischen Produktstatus, identifiziert Zutaten und Verunreinigungen und bestimmt deren Gehalte.

In Zusammenarbeit mit Eurofins DILU (Deutsches Institut für Lebensmitteluntersuchung) kann Eurofins Fintelmann und Meyer GMP Kunden bei der Formulierung und Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln und funktionellen Lebensmitteln unterstützen.

Eurofins DILU entwirft Prüfpläne, überprüft den rechtlichen Status und die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Gesundheitsnutzen und ist spezialisiert auf Fragen aus dem Bereich Zusatzstoffe, physiologisch aktive Lebensmittelinhaltsstoffe und "Health- Claim" Kennzeichnung und Werbung. Ein "Health Claim" ist jede Aussage, die einen Zusammenhang zwischen dem Verzehr eines Lebensmittels und der Gesundheit oder der deutlichen Reduktion eines Krankheitsrisikos herstellt (z.B. "Calcium ist gut für die Knochen" oder "ausreichende Calciumaufnahme kann das Risiko an Osteoporose zu erkranken reduzieren").

Health Claims sind nur zulässig, wenn sie von der europäischen Kommission zugelassen sind und sich relevante Mengen des ausgelobten Stoffes in verzehrsüblichen Mengen des Lebensmittels befinden. Die Übereinstimmung mit der Verordnung kann durch Eurofins überprüft werden.

Kontakte: helganeumannhensel@eurofins.de und frankkareth@eurofins.de

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