EU: 0,1% GVO Toleranz in Futtermitteln
Eurofins Food Testing Newsletter Nr. 36 - Juli 2011
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Am 25.06.11 hat die EU-Kommission eine neue Regelung veröffentlicht, die Spuren von nicht in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Futtermitteln erlaubt. Diese tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Danach werden Spuren von GVO ohne EU-Zulassung bis zu 0,1% toleriert, sofern u.a. die folgenden Kriterien zutreffen: für den GVO muss ein EU-Zulassungsverfahren seit mindestens drei Monaten anhängig sein, eine Zulassung in einem Drittland vorliegen und ein geeigneter Nachweis verfügbar sein.
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