Berechnung weiterer Parameter aus analytisch ermittelten Daten

Von Brian McLean, Eurofins Laboratories Wolverhampton, England
Eurofins Food Testing Newsletter Nr. 36 - Juli 2011

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Nach der Ermittlung analytischer Daten werden diese oft herangezogen, um weitere Parameter daraus abzuleiten (Bsp. siehe Tab.1). Dies erfolgt teilweise anhand komplexer Berechnungen und unter Verwendung geeigneter Faktoren, zum Beispiel für die Berechnung des Fleischanteils in fleischhaltigen Produkten, des Schokoladenanteils von Schokoladenerzeugnissen, des Milchfettanteils von Keksen oder des Fruchtanteils in Marmeladen oder Fruchtsaftgetränken. Viele Eurofins Laboratorien bieten ihren Kunden die Berechnungen weiterer Parameter aus analytischen Daten standardmäßig an.

Der Fleischanteil wird z. B. anhand chemisch analytischer Daten und entsprechender Standardfaktoren für die Fleischsorte bzw. das entsprechende Teilstück ermittelt. Weitere Eiweißquellen (Fremdeiweiße wie Weizen-, Soja- oder Milcheiweiß) werden bei der Berechnung berücksichtigt, weil diese den Gesamtfleischgehalt sonst fälschlich erhöhen würden.

In einer EU-Richtlinie sind die zulässigen Höchstwerte der Fett- und Bindegewebsanteile geregelt, die mit dem Fleisch verbunden und damit dem Fleischanteil zugerechnet werden dürfen. Im Rahmen der Berechnungen können überschüssige Fette und Bindegewebe identifiziert werden, die entsprechend auf dem Etikett deklariert werden müssen.

Solche berechneten Werte werden zusammen mit den analytischen Daten in den Prüfberichten aufgeführt und können dann vom Kunden zu Deklarationszwecken, zur Überprüfung der bestehenden Kennzeichnungen oder zum Abgleich mit entsprechenden Leitsätzen oder Spezifikationen verwendet werden.

Kontakt: service@eurofins.de

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