EuGH-Urteil zu GVO in Honig
Von Ulf Rathjens
Eurofins Food Testing Newsletter November
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Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 06.09.2011 fällt Honig, der Pollen aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthält, unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003. Honig und andere Produkte, die Pollen zugelassener GVO enthalten, müssen ab einem Schwellenwert von 0,9% gekennzeichnet werden. Stammt der Pollen aus einem in der EU nicht zugelassenen GVO, ist das Produkt nicht verkehrsfähig. Es gilt die Nulltoleranz.
Kontakt: UlfRathjens@eurofins.de
