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Neue Höchstmengen für PAK

Von Sabrina Ment
Eurofins Food Testing Newsletter November

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Im August 2011 hat die EU neue Höchstmengen für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) veröffentlicht. Zusätzlich zu Höchstmengen für Benzo[a]pyren (BaP) wurden Höchstmengen für die Summe von vier PAK (BaP, Benz[a] anthracen, Benzo[b]fluoranthen, Chrysen) eingeführt. Die bereits in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 835/2011 gilt ab September 2012. Sie sieht eine teilweise Absenkung existierender Höchstmengen vor sowie die Einführung neuer Höchstmengen für wärmebehandeltes Fleisch und Fleischerzeugnisse, Kakaobohnen und ihre Folgeerzeugnisse.

Eurofins WEJ Contaminants hat verschiedene GC-MS-Methoden für die Bestimmung von BaP, der sogenannten PAK4 sowie weiterer PAK-Spektren auf Nachfrage etabliert.

Kontakt: SabrinaMent@eurofins.de

 

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