Bausubstanzen und Bodenaushub

Im Zusammenhang mit dem Abbruch von Gebäuden fällt Bausubstanz als Abfall an. Beim Abbruch kontaminierter Gebäude gelten besondere Auflagen im Hinblick auf den Arbeitsschutz und den Schutz der Umwelt.

Im Zusammenhang mit dem Abbruch von Gebäuden fällt Bausubstanz als Abfall an. Beim Abbruch kontaminierter Gebäude gelten besondere Auflagen im Hinblick auf den Arbeitsschutz und den Schutz der Umwelt.