Materialien und Gegenstände im Lebensmittelkontakt
Für Artikel im Kontakt mit Lebensmittel, wie z.B. Messer, Schneidemaschinen oder Backöfen, gelten in Europa die Rahmenverordnung EU (No) 1935/2004. In dieser Verordnung werden Regeln definiert für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen oder bereits mit Lebensmitteln in Berührung sind.
Demnach dürfen Materialien und Gegenstände keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden, eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeizuführen oder eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen.
In Anhang I der Verordnung werden verschiedene Materialien aufgelistet, für die Einzelmaßnahmen erlassen werden können. Für folgende Materialien und Gegenstände existieren einzelne Maßnahmen auf EU-Ebene:
- Kunststoffe
- Keramiken
- Regenerierte Cellulose
- Lacke und Beschichtungen
International anerkannte Regelwerke neben gesetzlich festgelegten Anforderungen existieren für folgende Materialarten:
- Papier und Pappe
- Farben für Lebensmittelverpackungen
- Metalle und Legierungen
- Gummi
- Silikone
- Twist-off-Deckel
