Keramiken im Lebensmittelkontakt
Keramiken im Lebensmittelkontakt unterliegen den Anforderungen der Europäischen Keramik – Richtlinie 84/500/EWG. In dieser Richtlinie werden Höchstwerte für die Abgabe von Blei – und Cadmium aus Keramiken im Lebensmittelkontakt festgelegt. Die Abgabe in eine essigsaure Lösung wird entsprechend den Europäischen Norm DIN EN 1388 Teil 1 und 2 durchgeführt. Die Grenzwerte für verschiedene Formen von Keramiken im Lebensmittelkontakt sind
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Blei |
Cadmium |
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Füllbare Gegenstände |
4,0 mg/l |
0,3 mg/l |
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Nicht füllbare Gegenstände |
0,8 mg/dm2 |
0,07 mg/dm2 |
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Koch – und Backgeräte |
1,5 mg/l |
0,1 mg/l |
Mit der Richtlinie 2005/31/EG hat die Europäische Union schärfere Anforderungen an die Analytik gestellt und an die Hersteller die Anforderungen gestellt:
- Keramiken im Lebensmittelkontakt eine Erklärung über die Einhaltung der Europäischen Richtlinien beizufügen
- Ab dem 20. Mai 2007 keine Artikel mehr in die Europäische Union einzuführen, die den Anforderungen der Richtlinie nicht genügen.
