Weißblechdosen
Weißblechdosen bieten dem Lebensmittel ein sehr hohes Maß an Sicherheit gegenüber Kontamination, mikrobiellem Verderb sowie natürlichem und künstlichem Licht.
Spezifische rechtliche Anforderungen an Lebensmittelverpackungen aus Metallen existieren in Europa und den meisten europäischen Staaten nicht. Trotz allem müssen Weißblechdosen wie alle Lebensmittelverpackungen den Anforderungen der Basis-Verordnung EU (No) 1935/2004 gehorchen, dürfen demnach Lebensmittel weder geruchlich noch geschmacklich verändern und die Gesundheit des Verbrauchers nicht beeinträchtigen. Außerdem dürfen Stoffe nur in technisch unvermeidbaren Mengen auf das Lebensmittel übergehen.
Gegenstand zahlreicher Untersuchungen und Veröffentlichungen war der Übergang von Bisphenol-A-Diglycidether (BADGE) und anderer monomerer Bestandteile aus Beschichtungssystemen in das verpackte Lebensmittel. Die Migration dieser Substanzen ist in der Richtlinie 1895/2005/EG auf 9 mg/kg Lebensmittel für BADGE und die Hydrolyseprodukte sowie auf 1 mg/kg für die chlorierten Abbauprodukte beschränkt. Die Verwendung von NOGE und BFDGE für Beschichtungen ist mit dieser Direktive komplett verboten worden.
