Metalle und Legierungen im Lebensmittelkontakt
Metalle und Legierungen im Lebensmittelkontakt sind in Europa gesetzlich nicht geregelt. Anforderungen an Metalle und Legierungen im Lebensmittelkontakt werden hingegen auf rechtlich nicht verbindlicher Ebene in folgendem Dokument festgelegt:
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Richtlinie des Europaparlamentes bezüglich Metallen und Legierungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen (Englisch)
Grundsätzlich unterliegen Metalle und Legierungen im Lebensmittelkontakt, wie alle anderen Materialien im Lebensmittelkontakt auch, den Anforderungen der Basis-Verordnung EU (No) 1935/2004 und dürfen demnach Lebensmittel weder geruchlich noch geschmacklich verändern und die Gesundheit des Verbrauchers nicht beeinträchtigen. Außerdem dürfen Stoffe nur in technisch unvermeidbaren Mengen auf das Lebensmittel übergehen.
Da Metalle und Legierungen im Lebensmittelkontakt gesetzlich jedoch nicht geregelt sind, empfiehlt Eurofins Analytik diese entsprechend den Anforderungen der oben genannten Empfehlung zu untersuchen.
