AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Eurofins Medigenomix GmbH
Geltungsbereich
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen von Eurofins Medigenomix GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt). Mit der Auftragserteilung an Eurofins Medigenomix GmbH gelten deren AGB als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn nicht nochmals ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen wird.
Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nur Vertragsinhalt, wenn Eurofins Medigenomix GmbH diese schriftlich bestätigt und anerkannt hat. Das Stillschweigen von Eurofins Medigenomix GmbH gilt nicht als Einverständnis. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit abweichenden Bedingungen werden bereits hiermit von Eurofins Medigenomix GmbH ausdrücklich widersprochen.
Änderungen der AGB werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn der Auftraggeber trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht.
1. Umfang und Ausführung der Leistungen / Versendungsrisiko bei Warenlieferungen
1-1 Die vereinbarten Leistungen von Eurofins Medigenomix GmbH ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von Eurofins Medigenomix GmbH. Eurofins Medigenomix GmbH behält sich eine mündliche oder durch schlüssiges Handeln erklärte Auftragsbestätigung vor. Schriftform gilt für alle Vereinbarungen einschließlich Nachträgen, Änderungen und Nebenabreden. Nachträge und Änderungen und Nebenabreden zu einem schriftlich abgeschlossenen Auftrag können ohne Beachtung der Schriftform vereinbart werden, wenn Eurofins Medigenomix GmbH dem ausdrücklich zustimmt.
1-2 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen von Eurofins Medigenomix GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße, insbesondere rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
1-3 Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Eurofins Medigenomix GmbH verbindlich.
1-4 Analyseberichte beziehen sich ausschließlich auf die Proben oder Muster, die Eurofins Medigenomix GmbH vom Auftraggeber erhalten hat und deren Referenzen auf unserer Empfangsbestätigung für die Probe erscheinen. Eurofins Medigenomix GmbH ist nur dann dafür verantwortlich, dass die Probe repräsentativ ist, wenn ihr der ausdrückliche Auftrag zur Probenziehung erteilt wurde und der Auftrag zur Probenziehung angenommen wurde.
1-5 Einwendungen gegen den Inhalt einer Analyse/eines Gutachtens sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Gutachtens schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, gelten Gutachten oder Rechnungen als genehmigt. Bei einem beidseitigen Handelsgeschäft gelten für den Auftraggeber die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB auch für Werk- und Dienstleistungen von Eurofins Medigenomix GmbH.
1-6 Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen,
allgemeine Energie- und sonstige Versorgungsschwierigkeiten, Störungen bei Verkehrsunternehmen und Betriebsstörungen bei Eurofins Medigenomix GmbH sowie die Folgen solcher Ereignisse, befreien Eurofins Medigenomix GmbH für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht, soweit die Ereignisse und deren Folgen von Eurofins Medigenomix GmbH nicht zu vertreten sind. Solche Ereignisse und deren Folgen berechtigen Eurofins Medigenomix GmbH ferner unter Ausschluss einer Ersatzpflicht, vertragliche vereinbarte Leistungen nicht zu erbringen. In diesen Fällen wird Eurofins Medigenomix GmbH den Auftraggeber unverzüglich über diesen Umstand informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
1-7 Bei Warenlieferungen gehen alle Risiken des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben wird. Falls der Versand ohne Verschulden von Eurofins Medigenomix GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit schriftlicher Meldung der Versandbereitschaft auf denAuftraggeber über.
2. Preise / Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
2-1 Es gelten die jeweils aktuellen Preise der jeweils geltenden Preislisten von Eurofins Medigenomix GmbH bei Vertragsabschluss. Die Preise gelten ab Labor Ebersberg. Die Versandkosten (Verpackung und Transport) können extra berechnet werden. Preisangaben in einem Angebot beruhen auf Schätzung des erforderlichen Leistungsumfangs und sind daher unverbindlich. Ausgenommen sind Festpreisabsprachen.
2-2 Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2-3 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2-4 Eurofins Medigenomix GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Analyseberichten und/oder Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandener Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber vor.
3. Nacherfüllung bei Leistungsmängeln
3-1 Eurofins Medigenomix GmbH erbringt seine Werk- und Dienstleistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. Eurofins Medigenomix GmbH haftet bei Vorliegen einesMangels - sofern technisch möglich - durch kostenfreie Wiederholung der Werk- oder Dienstleistung.
3-2 Das Recht auf Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Nacherfüllung gemäß 3-1 scheitert oder aus anderen Gründen unmöglich ist.
3-3 Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend gemacht werden.
4. Haftung- und Schadenersatz
4-1 Eurofins Medigenomix GmbH haftet nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes wegen einer Garantie bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen und bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit unbeschränkt. Im übrigen haftet Eurofins Medigenomix GmbH, sofern Auftraggeber ein anderes Unternehmen ist,
1. bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer einfachen Erfüllungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist,
2. bei fahrlässigen Pflichtverletzungen, die nicht unter Satz 1 fallen, der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
4-2 Die Vorschriften des 4-1 finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche,gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.
4-3 Eine etwaige persönliche gleich aus welchem Rechtsgrund beruhende Haftung der Erfüllungsgehilfen von Eurofins Medigenomix GmbH gegenüber dem Auftraggeber ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.
4-4 Im Falle des Verzuges haftet Eurofins Medigenomix GmbH für den Verzögerungsschaden nur bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes für die Leistung, mit der Eurofins Medigenomix GmbH im Verzug ist, es sei denn, es war ein absolutes Fixgeschäft vereinbart.
5. Verjährung
Die Verjährung von Ansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Mängelansprüche aus Lieferungen und Leistungen von Eurofins Medigenomix GmbH an andere Unternehmen gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
6. Schutz der Arbeitsergebnisse / Veröffentlichungen
6-1 Eurofins Medigenomix GmbH behält sich an den erbrachten Leistungen - soweit diese hierfür geeignet sind - das Urheberrecht vor. Der Auftraggeber darf ein im Rahmen des Auftrages gefertigtes Gutachten mit allen Tabellen, Berechnungen, sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
6-2 Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Gutachten, Attesten und von Dienstleistungsmarken von Eurofins Medigenomix GmbH zu Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Eurofins Medigenomix GmbH. Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit einer Gutachtenerstellung oder von Attesten erfolgende werbende Verwendung des Namens/der Firma von Eurofins Medigenomix GmbH in der Öffentlichkeit und/oder gegenüber Dritten.
7. Probenanlieferung und Probenaufbewahrung
7-1 Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr für die Anlieferung von Proben.Die Proben bleiben Eigentum des Auftraggebers. Bei Versand durch den Auftraggeber muss das Untersuchungsmaterial sachgemäß und gemäß etwaiger von Eurofins Medigenomix GmbH erteilter Anweisungen verpackt sein.
7-2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Eurofins Medigenomix GmbH alle ihm bekannten Gefahren- und Handhabungshinweise bekannt zu geben, sollte er Proben oder Muster mit gefährlichen Inhalten anliefern. Er versichert, dass sich alle Proben und Muster in einem stabilen Zustand befinden und von Ihnen keinerlei Gefahr ausgeht. Der Auftraggeber ist für alle Schäden, Verletzungen und Krankheitsfälle haftbar, die Eurofins Medigenomix GmbH oder einem ihrer Mitarbeiter in Folge einer Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
7-3 Falls im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden Proben so lange gelagert, wie deren Beschaffenheit bei einer Aufbewahrung nach dem Stand der Technik eine Auswertung zulässt, maximal jedoch drei Monate oder, falls eine längere Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist, entsprechend der gesetzlichen Vorschrift. Nach dieser Zeit werden Proben auf Kosten des Auftraggebers vernichtet; dies gilt insbesondere bei Erforderlichkeit einer besonderen Entsorgung aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
7-4 Eine Rücksendung von Proben an den Auftraggeber erfolgt nur auf besondere Anforderung innerhalb der Aufbewahrungsfrist und auf Kosten des Auftraggebers.
8. Schlussbestimmungen
8-1 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag mit Eurofins Medigenomix GmbH bedürfen der vorherigen Einwilligung von Eurofins Medigenomix GmbH.
8-2 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der Hauptsitz von Eurofins Medigenomix GmbH Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile München Stadt.
8-3 Die Rechtsbeziehungen zwischen Eurofins Medigenomix GmbH und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8-4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.
9. Verarbeitung von Auftraggeberdaten
Eurofins Medigenomix GmbH ist unter Beachtung des Datenschutzgesetzes berechtigt, persönliche oder wirtschaftliche Daten des Auftraggebers, gleich ob diese von ihm oder Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.
