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Eurofins WEJ Contaminants GmbH: Der Qualität verpflichtet

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Qualitätsziele und Kennzahlen

Gemäß den Qualitätszielen des globalen Eurofins Unternehmensnetzwerks hat sich auch die Eurofins WEJ Contaminants GmbH erstklassigem Service, akkuraten Ergebnissen und der strikten Einhaltung der vorgesehenen Analysenlaufzeiten verpflichtet.

Diese Qualitätsziele und -kennzahlen stehen unter ständiger Kontrolle des zentralen Qualitätsmanagements des globalen Eurofins Labornetzwerks im Rahmen von Qualitätsaudits. Daneben nehmen wir regelmäßig an einer Vielzahl von externen Laborvergleichsuntersuchungen (Ringversuchen) sowie harmonisierten und verdeckten Ringversuchen des globalen Eurofins Labornetzwerks teil. Durchschnittlich bearbeiten wir pro Jahr ca. 200 verschiedene Ringversuche mit einer sehr guten Erfolgsquote von ca. 95 %.

Sicherstellung höchster Qualitätsansprüche

Die Einhaltung aller rechtlichen und weiteren Anforderungen an die Qualität unserer Analysendienstleistung ist die Basis für die Arbeit in unserem Unternehmen. Unsere Untersuchungen und Dienstleistungen bieten stets die Qualität, die den erwarteten Kundenanforderungen sowie den regulatorischen Anforderungen entsprechen. Die konsequente Einhaltung der Vorgaben gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 gewährleistet qualitativ hochwertige Analytik und führt zu einer kontinuierlichen Optimierung der Wirksamkeit unseres Qualitätsmanagementsystems. Die hohe Kompetenz unserer Mitarbeitenden wird durch regelmäßige Weiterbildung sichergestellt und bildet gemeinsam mit modernstem Laborequipment die Basis unserer qualitativ hochwertigen Arbeit.

Flexible Akkreditierung

Aufgrund der Flexibilisierung unserer Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018 sind in der Urkundenanlage unserer Akkreditierungsurkunde nicht alle von uns angebotenen Analyseverfahren aufgeführt. Eine vollständige Auflistung aller akkreditierten Verfahren können sie über die Liste der Prüfverfahren im flexiblen Bereich einsehen.

Zulassungen, Akkreditierungen und Zertifizierungen

Konformitätsbewertungen/Beurteilungen der Analyseergebnisse

Eine Beurteilung der Ergebnisse bzw. eine Aussage zur Konformität einer Probe in unseren Prüfberichten erfolgt nur dann, wenn dies schriftlich beauftragt wird. Sofern die Konformitätsbewertung (Beurteilung) eines Prüfergebnisses gegenüber einer festgelegten Spezifikation oder den gültigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften mit uns vereinbart ist, werden die Vorgaben der DIN EN ISO 17025:2018 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) an die Konformitätsbewertung berücksichtigt. Unsere Kundeninformation zur Entscheidungsregel beschreibt, welche Fälle dabei zu unterscheiden sind und wie sie in der Routine angewendet werden. Abweichend davon kann die anzuwendende Entscheidungsregel kundenspezifisch vereinbart und schriftlich festgelegt werden.

Gegenprobensachverständige

  • Marion Mandix
    Sachverständige nach § 43 LFGB, chemische und physikalisch-chemische Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben insbesondere auf Rückstände und Kontaminanten
  • Silke Mass
    Sachverständige nach § 43 LFGB, chemische und physikalisch-chemische Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben insbesondere auf Rückstände und Kontaminanten