JavaScript is disabled. Please enable to continue!

Mobile search icon
Lebensmittel >> Food Testing News >> Botanische Verunreinigungen in Lebens- und Futtermitteln

Nachweis von botanischen Verunreinigungen in Lebens- und Futtermitteln

Sidebar Image

Mit dem Begriff botanische Verunreinigungen werden Einträge von Bestandteilen einer Pflanzenart bezeichnet, die nicht in der Zutatenliste oder der Verkehrsbezeichnung genannt sind. Botanische Verunreinigungen können beispielsweise durch Anbau, Ernte oder bei der Verarbeitung in Lebens- und Futtermittel eingetragen werden. So kann beispielsweise Soja als botanische Verunreinigung während des Herstellungsprozesses oder dem Transport in Getreide- oder Maismehle gelangen.

Botanische Verunreinigungen mit GVO-Anteilen

Auch Bestandteile von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) können auf diese Weise in Lebens- und Futtermittel gelangen. Gefunden werden beispielsweise Einträge über botanische Verunreinigungen von GV Soja in Getreide, Rapsschrot und Mischfuttermitteln oder GV Raps in Senf. Wenn es sich dabei um Bestandteile nicht zugelassener GVO handelt, sind selbst Verunreinigungen im Spurenbereich nicht zulässig. Bei Einträgen von zugelassenen GVO ist der Anteil der botanischen Verunreinigung im jeweiligen Rohstoff zu ermitteln, um Aussagen hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht treffen zu können.

Folgende Dokumente stellen einen Orientierungsrahmen für die Anwendung der Rechtsvorschriften und zur Kontrolle gentechnischer Veränderungen in Lebens- bzw. Futtermitteln in Deutschland dar und greifen unter anderem auch den Eintrag von GVO über botanische Verunreinigungen auf:

  • „Leitfaden zur Kontrolle von GVO in Futtermitteln“, erarbeitet von der PG GVO in Futtermitteln der LAV Arbeitsgruppe Futtermittel unter Beteiligung des Bundes und des VDLUFA.
  • Stellungnahme Nr. 2016/01 („Leitfaden zur Kontrolle gentechnischer Veränderungen in Lebensmitteln“), erarbeitet durch die ALS-Arbeitsgruppe „Überwachung gentechnisch veränderter Lebensmittel“.

Eurofins bietet Analysen auf in der EU nicht zugelassene GVO, quantitative Nachweise von GVO sowie die Quantifizierung einer botanischen Verunreinigung durch Soja mittels PCR an. Auf diese Weise sind belastbare Aussagen zur Verkehrsfähigkeit und Kennzeichnung möglich.

Relevante Dokumente

Weitere interessante Seiten

Analysen

GVO
alle Analysen

Foto: ©iStockphoto.com/temmuzcan