JavaScript is disabled. Please enable to continue!

Mobile search icon
Lebensmittel >> Food Testing News >> Revision der Probenahmeverfahren und Analysenmethoden für Dioxine und PCB in bestimmten Lebensmitteln und Futtermitteln

Revision der Probenahmeverfahren und Analysenmethoden für Dioxine und PCB

Sidebar Image

Leistungskriterien für die Probenahme von Lebensmitteln sind nun auch für die Eigenkontrollen der Lebensmittelunternehmer verbindlich

Für verschiedene Lebensmittel und Futtermittel gelten auf europäischer Ebene seit 2001/2002 Höchstgehalte für Dioxine und seit 2006 auch für ausgewählte PCB-Kongenere. Anforderungen an die anzuwendenden Probenahmeverfahren und Analysenmethoden sind ebenfalls europaweit festgelegt. Diese galten bislang ausschließlich für die amtliche Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln. Mit den kürzlich veröffentlichten Änderungsverordnungen werden die Leistungskriterien für die Analysenmethoden nun auch für die Labore verbindlich, die von Lebensmittelunternehmern genommene Proben untersuchen. Eine wesentliche Neuerung bei den vorgenommenen „technischen Änderungen“ ist die Umstellung der Berechnung der Messunsicherheit vom Konzept der Entscheidungsgrenze (decision limit; CCalpha) auf das Konzept der erweiterten Messunsicherheit.

Eurofins GfA Lab Service GmbH ist das Kompetenzzentrum für die Analytik von Dioxinen und PCB im Eurofins Labornetzwerk und wendet die EU-Leistungskriterien bereits seit Jahren standardmäßig für die eigenen Analysenmethoden auf Lebens- und Futtermittel an. Die anstehenden Änderungen werden daher in der Zusammenarbeit mit den Lebens- und Futtermittelunternehmern weder mit Blick auf Zeitaufwand und Kosten noch mit Blick auf die Qualität der Analysenergebnisse zu Veränderungen führen.

Eine weitere Veränderung betrifft die Leistungskriterien für die Probenahme von Lebensmitteln im Rahmen der Eigenkontrolle der Wirtschaft. Hier ist nun entweder dasselbe oder ein gleichwertiges Probenahmeverfahren anzuwenden, das nachweislich genauso repräsentativ wie das für die amtliche Kontrolle beschriebene Verfahren ist.

Weitere Einzelheiten können den Verordnungstexten entnommen werden:

Lebensmittel: Verordnung (EU) Nr. 2017/644
Futtermittel: Verordnung (EU) Nr. 2017/771

Sie haben weitere Fragen dazu? Dann sprechen Sie uns gerne an.