Laboranalysen von Bausubstanzen und Bodenaushub nach LAGA-Richtlinien

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Im Zusammenhang mit dem Abbruch von Gebäuden fällt Bausubstanz als Abfall an.

Gebäude können Baumaterialien enthalten, die aus heutiger Sicht zum Teil schadstoffbelastet sind und die Nutzung des Gebäudes einschränken oder es schlimmstenfalls unbenutzbar machen. Beim Abbruch kontaminierter Gebäude gelten besondere Auflagen im Hinblick auf den Arbeitsschutz und den Schutz der Umwelt.

Kreislauftwirtschaftsgesetz und Abfallgesetz mit den in den diversen Ausführungsverordnungen (z. B. LAGA-Richtlinien) festgesetzten Deklarationen regeln den Verbleib bzw. den weiteren Einsatz dieser teils erheblichen Stoffmengen.

Darüber hinaus werden von uns verschiedenste Baumaterialien beprobt und analysiert, um Emittenten von gas- oder staubförmigen Raumluftkontaminanten zu ermitteln. Hierbei geht es hauptsächlich um Bauschadstoffe wie Asbest bzw. künstliche Mineralfasern (KMF) und PCB, aber auch leichtflüchtige Verbindungen wie VOC oder Formaldehyd.