Emissionsmessung von Schadstoffen in der Luft nach § 26, 28 BImschG

Die Durchführung von genehmigungsrechtlichen Emissionsmessungen ist in Deutschland im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Die hierfür qualifizierten Messinstitute werden nach §§ 26, 28 BImSchG von den Ländern notifiziert. Die Eurofins GfA GmbH ist seit über 20 Jahren an verschiedenen Standorten auf dem Gebiet der Luftmessungen im Bereich Emissions- und Immissionsmesstechnik sowie Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz tätig. Die Bekanntgaben nach §§ 26, 28 BImSchG umfassen alle Bundesländer.
Unser Leistungsspektrum:
- Beratung, Festlegung und Bescheinigung normenkonformer Messstellen
- Abluft-/Abgas-Messungen von Luftschadstoffen gemäß § 26 BImSchG
- Netz- und Vergleichsmessungen mit Referenzmessverfahren
- Abnahme- und Garantiemessungen
- Feuerraumtemperaturmessungen gemäß § 4 der 17. BImSchV
- Wirkungsgradbestimmungen, Anlagenoptimierungen
- Bilanzierungen im Rahmen von Prozessoptimierungen
- Olfaktometrie, Ermittlung von Geruchsemissionen
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