Immissionsmessung nach § 26, 28 BImschG und TA Luft

immissionsmesstechnik

Als Immissionen werden die durch menschliche Tätigkeit verursachten Einwirkungen auf die Umwelt bezeichnet. Von besonderer Bedeutung sind die Verunreinigungen der Luft. Der Gesetzgeber begrenzt Immissionen mit Hilfe des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und nachgeordneter Regelungen. Zur Kontrolle der Luftqualität, aber auch vorbeugend im Rahmen von Genehmigungsverfahren werden die Konzentrationen der Luftschadstoffe durch Messungen bestimmt.

Unser Leistungsspektrum im Bereich Immissionsmesstechnik umfasst u.a.:

  • Außenluftmessungen zur Sachverhaltsermittlung
  • Erstellung von Messplänen gemäß TA-Luft
  • Vorbelastungsmessungen (TA-Luft)
  • Verkehrsbezogene Messungen
  • Betrieb von Luftmessstationen und Messnetzen
  • Ausbreitungsrechnung von Luftschadstoffen
  • Olfaktometrie, Ermittlung von Gerüchen.

Flyer: Immissionsmesstechnik