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7 Fakten zur Mantelverordnung: Fakt 1: Ein Muss: Eignungsnachweis in der Ersatzbaustoffverordnung

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Heute starten wir mit unserer Serie zur Mantelverordnung. In den nächsten Monaten veröffentlichen wir für Sie die sieben wichtigsten Fakten.

Mantelverordnung und Ersatzbaustoffverordnung

17.01.2023

  • Dreigliedriges Güteüberwachungssystem
  • Eignungsnachweis muss spätestens im Dezember 2023 vorliegen
  • Untersuchungen durch akkreditierte Labore

Eurofins unterstützt beim Eignungsnachweis, bei Produktionskontrolle und bei Fremdüberwachung

 

Am 01.August 2023 tritt die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft. Sie regelt den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technischen Bauwerken und sieht eine dreigliedrige Güteüberwachung vor. Neben der werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung ist ein einmaliger Eignungsnachweis erforderlich. Schon jetzt macht es Sinn, diesen einzuleiten, damit er der Behörde rechtzeitig übermittelt werden kann.

Was hat es mit dem Eignungsnachweis auf sich?

Jedes Material, das in Verkehr gebracht werden soll, benötigt einmalig bis Dezember 2023 einen Eignungsnachweis inklusive einer Betriebsüberprüfung. Die Durchführung des Eignungsnachweises erfolgt durch eine Überwachungsstelle. Für die Überwachung sind Prüfstellen nach RAP Stra 15 oder Produktzertifizierungsstellen, die nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditiert sind, vorgesehen.

Dies gilt sowohl für stationäre als auch für mobile Anlagen. Bei mobilen Anlagen muss bei einem Baustoffwechsel/Baustellenwechsel ein erneuter Eignungsnachweis erstellt werden. Für den Eignungsnachweis müssen die Paramater Tab. 2.1 und für RC Baustoffe zusätzlich die Überwachungswerte nach Tab. 2.2 untersucht werden.

Insgesamt werden die Parameter mit vier unterschiedlichen Wasser-Feststoffverhältnissen mit einem Säulenversuch nach DIN 19528 untersucht und die Ergebnisse auf ein Wasser-Feststoff-Verhältnis von 2:1 kumulativ hochgerechnet. Die Einstufung der Materialien nach Materialklassen erfolgt nach den Tabellen 1-4 der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Die Untersuchungen müssen durch eine Untersuchungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind, durchgeführt werden.

Zusätzlich unterstützen wir Sie gerne bei der werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung nach vorgegebener Frequenz.

Führen Sie den Eignungsnachweis nicht erst durch, wenn die Mantelverordnung in Kraft tritt. Ohne den Nachweis liegt die Produktion still. Eurofins als akkreditierte Untersuchungsstelle unterstützt Sie bei der Erstellung des Eignungsnachweises, der werkseigenen Produktionskontrolle und bei der Fremdüberwachung. Sprechen Sie uns an.

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