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Mikroplastikverbot: Nach Einweg kommen Mikroperlen

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Mikroplastik am Strand

22.01.2024

  • Wenige Produkte sind sofort verboten
  • Übergangsfristen bis zu zwölf Jahren
  • Über das Abwasser gelangt Mikroplastik in die Umwelt

 

Um die Verschmutzung von Kunststoff weiter einzudämmen, hat die EU-Kommission die Strategie, alle Quellen zu reduzieren, die zur Verschmutzung durch Mikroplastik beitragen. Nach dem Verbot von Einwegkunststoff im Juli 2021 beschränkt die EU-Kommission jetzt auch die Verwendung von Mikroplastik, das Produkten absichtlich zugefügt wird.

Dazu zählen „Mikroperlen“, die ab sofort verboten sind. Mikroperlen oder Microbeads sind Partikel mit schmirgelnder Wirkung in Kosmetika und auch Partikel in Spielzeug, wie Glitter in Seifenblasenlösung. Andere Produkte wie Kunststoffgranulate für Sportplätze, Make-up-Produkte, Medizinprodukte, Düngemittel erhalten Übergangsfristen bis zu zwölf Jahren. Es gibt auch generelle Ausnahmen vom Verbot, wie für biologisch abbaubare Partikel. Die EU-Kommission erarbeitet jetzt einen ergänzenden Leitfaden, der allen Betroffenen die Umsetzung der neuen Verordnung erleichtern soll.

Die EU definiert als Mikroplastik alle synthetischen Polymerpartikel, die eine Größe von weniger als fünf Millimetern haben, die organisch, unlöslich und (biologisch) schwer abbaubar sind. Sie können aus unterschiedlichen Kunststoffarten bestehen. Die unterste Größengrenze von Mikroplastik beträgt 5µm. Noch kleinere Partikel gelten als Nanoplastik. In die Umwelt gelangen die Partikel meist/verstärkt über das Abwasser.

In den Eurofins-Laboren untersuchen wir Mikroplastik in Sedimenten, Wasser und Klärschlamm. Sprechen Sie uns an!

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