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Nicht verpassen: Stichtag Eignungsnachweis ist der 1. Dezember 2023!

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Ersatzbaustoffe01

12.10.2023

  • Ersatzbaustoffe dürfen ab 1. Dezember nur noch mit Eignungsnachweis in Verkehr gebracht werden
  • Den Eignungsnachweis erteilt eine anerkannte Überwachungsstelle
  • Ohne den Nachweis liegt die Produktion still

 

Der Einbau von Sekundär- oder Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken ist nur dann erlaubt, wenn sie umweltverträglich und bautechnisch geeignet sind. Dafür muss neben der werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung ein einmaliger Eignungsnachweis durch eine anerkannte Überwachungsstelle vorliegen. Er ist bei der Inbetriebnahme sowohl mobiler als auch stationärer Anlagen zu erbringen.

Wie kommt man an den Eignungsnachweis?
Er umfasst die Probenahme und einen analytischen Befund einer akkreditierten Untersuchungsstelle und eine Betriebsbeurteilung. Für den Nachweis müssen die Parameter Tab. 2.1 und für RC-Baustoffe zusätzlich die Überwachungswerte nach Tab. 2.2 aus der Ersatzbaustoffverordnung untersucht werden. Für die analytische Untersuchung ist ein aufwändiges Verfahren – ein ausführlicher Säulenversuch nach DIN EN 19528 – vorgeschrieben. Allein dieser dauert in der Durchführung ungefähr eine Woche. Doch nicht nur der Säulenversuch selbst ist aufwändig. Auch der Untersuchungsumfang im Labor ist umfassend. Sichern Sie sich daher jetzt noch Ihren Eignungsnachweis.

In unserem neu eingerichteten Kompetenzzentrum haben wir uns auf die Durchführung der geforderten Säulenversuche spezialisiert. Als akkreditierte Untersuchungsstelle unterstützten wir Sie neben der Erstellung des Eignungsnachweises auch bei der werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung. Sprechen Sie uns an.

 

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