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TA-Luft: Neufassung kommt im Herbst

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Schornsteine und Himmel

19.08.2021

  • Neufassung der TA Luft tritt im Herbst in Kraft
  • Immissionschutzrechtliche Genehmigungen werden verschärft
  • Viele Anlagen sind von Änderungen betroffen

Nutzen Sie unsere Emissions- und Immissionsmessungen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten

Abfallbehandlungsanlagen, Fabriken der chemischen Industrie und der Metallerzeugung, Zementwerke sowie große Anlagen der Nahrungsmittelindustrie werden es in Zukunft schwerer haben, immissionschutzrechtliche Genehmigungen zu erhalten. Sie gehören zu den etwa 50.000 Anlagen in Deutschland, die von der überarbeiteten Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) betroffen sind. Das hat das Bundeskabinett, zu dem Bundeskanzlerin und Bundesminister gehören, beschlossen.

  • Neu aufgenommen in die TA Luft werden Anlagen, für die es bisher noch keine Regelung gab. Dazu gehören beispielsweise Biogasanlagen, Fabriken zur Pelletherstellung sowie Schredderanlagen.
  • Große Tierhaltungsanlagen müssen die Abluft in Zukunft die Emissionen an Ammoniak und Staub intensiver überwachen lassen bzw. minimieren.
  • Der Schutz von Anwohnern vor Gerüchen ist künftig bundesweit einheitlich geregelt.

Die TA Luft ist die Grundlage für die Genehmigung technischer Anlagen und ein zentrales Regelwerk, um Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen zu minimieren. Sie ist die Handlungsanweisung für die entsprechenden Genehmigungsbehörden.

Weil der Bundesrat der Neufassung bereits zugestimmt hat, wird die neu gefasste TA Luft schon im Herbst in Kraft treten.

Die zur Eurofins-Gruppe gehörende ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co. misst Emissionen und Immissionen und kalibriert Anlagen nach den gesetzlichen Regelungen. Sprechen Sie uns an!

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