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Weitere PFAS in der EU eingeschränkt: Perfluorierte Carbonsäuren

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PFAS eingeschränkt in der EU

02.05.2023

  • Weitere Einschränkungen für PFAS bereits in Kraft getreten
  • Gilt auch für Vorläufersubstanzen, Salze und verwandte Stoffe
  • Preisvergabe erfolgt im November

In den Eurofins Umwelt-Laboren untersuchen wir PFAS in Feststoffen, wässrigen Matrizes und Produkten

 

Seit dem 25. Februar 2023 dürfen weitere Stoffe aus der Gruppe der PFAS-Verbindungen EU-weit nicht mehr hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Auch dürfen sie nicht mehr als Bestandteile anderer Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse verwendet werden.

Es handelt sich dabei um sowohl lineare als auch verzweigte perfluorierte Carbonsäuren mit Kettenlängen von 9 bis 14 Kohlenstoffatomen sowie deren Salze.

Ausnahme ist, wenn die Konzentration im Stoff, im Gemisch oder in dem Erzeugnis weniger als 25 ppb (ppb: parts per billion = 1 Teil pro Milliarde) für die Summe der C9-C14-PFCA und ihrer Salze oder 260 ppb für die Summe der C9-C14-PFCA-verwandten Stoffe beträgt. Es werden weitere Ausnahmen und Grenzwerte beschrieben.

Die meisten PFAS akkumulieren in der Umwelt und stehen im Verdacht gesundheitsschädlich zu sein. Die Carbonsäuren entstehen hauptsächlich als Nebenprodukte bei der Herstellung bestimmter PFAS. C9-C14-PFCA und ihre Salze sind sehr stabil und werden in der Umwelt kaum abgebaut. Sie reichern sich in der Umwelt und in Lebewesen an. C9-PFCA und C10-PFCA sind zudem schädlich für die Fortpflanzung und können vermutlich Krebs erzeugen.

Welche PFAS unterliegen Einschränkungen?

Bisher waren nur wenige PFAS-Substanzen beschränkt. Dazu gehören:

  • Perfluoroctansulfonsäure, C8-PFOS
  • Perfluoroctansäure C8-PFOA, oberhalb bestimmter Grenzwerte
  • perfluorierte Carbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen –
    PFNA, PFDA, PFUnDA, PFDoDA, PFTrDA, PFTeDA
  • Für Perfluorhexansäure – PFHxA und Perfluorhexansulfonsäure – PFHxS werden Regulierungen erwartet.

Umweltbehörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen haben inzwischen einen Vorschlag zur EU-weiten Beschränkung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Dies betrifft die Verwendung, die Herstellung und das Inverkehrbringen von mindestens 10.000 PFAS.

In unseren Laboren untersuchen wir derzeit 38 Einzelstoffe aus der PFAS-Gruppe. Zusätzlich können wir mit der TOP-Assay-Methode die Konzentrationen sogenannter Vorläuferverbindungen ermitteln sowie mit AOF, EOF und TOF matrixspezifisch eine Vielzahl organischer Fluorverbindungen summarisch erfassen. Sprechen Sie uns an!

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