Non-Food Produkte
Non-Food-Produkte unterliegen in Deutschland weitgehend den Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Von ihnen dürfen per Gesetz (§ 24 bzw. 30 des LFGB) bei bestimmungsgemäßen sowie bei dem zu erwartenden Gebrauch keine gesundheitlichen Gefährdungen ausgehen.
Eurofins bietet analytische Verfahren, um die Sicherheit Ihrer Non-Food-Produkte im Hinblick auf nationale und internationale Richtlinien zu überprüfen.
Non-Food-Produkte werden entsprechend des LFGBs unterteilt in
- Kosmetik und
- sonstige Bedarfsgegenstände
womit Artikel des täglichen Lebens gemeint sind, mit denen der Verbraucher direkt oder indirekt in Kontakt kommt. Zu den Gruppen der Bedarfsgegenständen zählen:
- Lebensmittelverpackungen
- Artikel im Lebensmittelkontakt
- Spielwaren
- Textilien
- Accessoires
