Kunststoffe im Lebensmittelkontakt

KunststoffKunststoffe im Lebensmittelkontakt sind in Europa durch die Kunststoff-Richtlinie 2002/72/EC geregelt. Als Kunststoffe werden in dieser Richtlinie Materialien definiert, die ausschließlich aus Kunststoffen oder aus zwei oder mehr Schichten bestehen, die in sich wiederum ausschließlich aus Kunststoffen bestehen.

Die mengenmäßig wichtigsten Kunststoffe im Lebensmittelkontakt sind:

  • Polyolefine, wie Polypropylen (PP) und Polyethylen (PE)
  • Polystyrol (PS)
  • Poyethyleneterephthalat (PET)

Keine Kunststoffe hingegen sind zum Beispiel:

  • Kunststoff-Metall-Verbünde, wie Weißblechdosen und Schraubdeckelgläser
  • Metall-Papier-Verbünde

Per Definition in Artikel 1 der Kunststoff-Richtlinie gelten auch folgende Materialien nicht als Kunststoffe:

  • regenerierte Zellulose
  • Gummi
  • Papier und Pappe
  • Silikone
  • Wachse
  • Ionenaustauscherharze

Die Richtlinie enthält unter anderem Grenzwerte für die

  • Globalmigration (die Summe aller übergegengenen Substanzen)
  • Spezifische Migration einzelner Verbindungen

aus Kunststoffen im Lebensmittelkontakt.

Die Überprüfung dieser Grenzwerte erfolgt entsprechend den Maßgaben der Richtlinien 82/711/EWG und 85/572/EWG bzw. der europäischen Normen-Serien DIN EN 1186 und 13130.

Die Anhänge der Richtlinie enthalten unvollständige Listen von Monomeren und Additiven, ggf. mit spezifischen Migrationsgrenzwerten.

Die Kunststoff-Richtlinie wurde seit ihrer Verabschiedung dreimal ergänzt:

  • Richtlinie 2004/1/EG regelt das Verbot von Azodicarbonamid zur Nutzung als Treibmittel in Deckedichtungen.
  • Richtlinie 2004/19/EG legt unter anderem fest, dass die unvollständige offene Liste der Additive bis 31. Dezember 2006 in eine geschlossene Positivliste umgewandelt wird.
  • Richtlinie 2005/79/EG ergänzt die Anhänge II, III, V und VI und definiert unter anderem neue SMLs für verschiedene Acrylate und diverse Kupfer-, Zink- und Zinnverbindungen. Außerdem wird ein Migrationsgrenzwert für epoxidiertes Sojabohnenöl eingeführt.
  • Richtlinie 2007/19/EG regelt erstmals Dichtungsmassen aus Schraubdeckelgläsern, führt Migrationsgrenzwerte für Phthalate als Weichmacher ein und definiert ein neues Simulanz für Milch und den neuen Fettreduktionsfaktor.
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