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Lebensmittel >> Food Testing News >> Acrylamid: EU-Verordnung mit Benchmarkwerten veröffentlicht

Acrylamid: Verordnung mit Richtwerten veröffentlicht

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November 2017. Am 20. November 2017 hat die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2017/2158 zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln veröffentlicht. Diese enthält die Verpflichtung für Lebensmittelunternehmer, definierte Minimierungsmaßnahmen für Acrylamid auf bestimmte Lebensmittelgruppen anzuwenden. Ziel dieser Maßnahme ist es, möglichst niedrige Acrylamidgehalte unterhalb bestimmter Richtwerte zu erzielen. Darüber hinaus legt die Verordnung Anforderungen an die Probenahme sowie die Leistungskriterien für die Analyse von Acrylamid fest. Die Verordnung gilt ab dem 11. April 2018.

Regelungen werden für folgende Lebensmittelgruppen getroffen:

  • Pommes frites und vergleichbare Produkte
  • Kartoffelchips, Snacks, Cracker und vergleichbare Erzeugnisse auf Kartoffelbasis
  • Brot
  • Frühstückszerealien außer Porridge
  • Feine Backwaren
  • Kaffee
  • Kaffeemittel aus Getreide und/oder Zichorie
  • Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder

Auftreten und Toxikologie von Acrylamid

Acrylamid (2-Propenamid) wurde 2002 von einer schwedischen Arbeitsgruppe in verschiedenen stärkehaltigen, hitzebehandelten Lebensmitteln wie Pommes frites und Kartoffelchips nachgewiesen. Seitdem ist bekannt, dass Acrylamid durch thermische Prozesse (Backen, Rösten, Braten und Frittieren) aus Asparagin und reduzierenden Zuckern wie Glucose und Fructose entstehen kann. Acrylamid löst im Tierversuch Krebs aus. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat in ihrem Gutachten im Jahr 2015 bestätigt, dass Acrylamid in Lebensmitteln das Krebsrisiko für Verbraucher aller Altersgruppen potenziell erhöhe.

Bisherige rechtliche Regelungen

Bisher existieren keine gesetzlichen Höchstwerte für Acrylamid in Lebensmitteln. Mit ihrer Empfehlung 2013/647/EU hat die EU modifizierte Richtwerte für Acrylamid veröffentlicht, die auf Monitoring-Ergebnissen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beruhen. Daneben hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Signalwerte für weitere Lebensmittelmatrizes veröffentlicht. Bei Richt- bzw. Signalwertüberschreitungen sind die Hersteller bisher verpflichtet, Maßnahmen zur Minimierung der Acrylamidbelastung einzuleiten. Mögliche Maßnahmen sind in der Acrylamid-Toolbox (FoodDrinkEurope) oder dem Code of Practice for Acrylamide (Codex Alimentarius) zusammengefasst. Die neue Verordnung wird die Richt- und Signalwerte ersetzen. Die neuen Richtwerte sind größtenteils niedriger angesetzt als die bisherigen Richtwerte.

Analyse von Acrylamid

Eurofins WEJ Contaminants hat als eines der Labore der ersten Stunde Analysenmethoden für Acrylamid in allen relevanten Lebensmitteln mittels LC-MS/MS etabliert und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Das Angebot beinhaltet auch die Analyse von Acrylamid mit sehr niedriger Bestimmungsgrenze (LOQ 5 µg/kg). Die im Verordnungsentwurf genannten Leistungskriterien an die Analyse von Acrylamid werden erfüllt. Für weitere Informationen lesen Sie unser aktuelles Poster zu Acrylamid, unseren Produktflyer "Acrylamid im Fokus", besuchen Sie unsere Internetseite zur Analyse von organischen Kontaminanten oder kontaktieren Sie Ihren Kundenbetreuer oder unsere Expertin für die Analyse von Acrylamid, Nadja Flüchter.