JavaScript is disabled. Please enable to continue!

Mobile search icon
Lebensmittel >> Food Testing News >> Bisphenol A in Lebensmitteln

EFSA und BfR legen Neubewertungen von Bisphenol A vor

Sidebar Image

Febr. 2024 (Update). Anfang Februar 2024 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zum Verbot der absichtlichen Verwendung von Bisphenol A in Lebensmittelbedarfgegenständen veröffentlicht. Nach einer Kommentierungsphase wird die EU-Kommission den Verordnungsentwurf beraten. Ein zeitnaher Abschluss des Rechtsetzungsverfahrens ist geplant.

Dies ist eine Reaktion auf das am 19. April 2023 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte wissenschaftliche Gutachten zur Neubewertung der Risiken für die öffentliche Gesundheit im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Bisphenol A (BPA) in Lebensmitteln. Darin wurde eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 0,2 ng BPA/kg Körpergewicht pro Tag festgelegt. Das bedeutet eine Absenkung des vorherigen temporären TDIs von 4 µg/kg KG um den Faktor 20.000.

Da es derzeit keine Analysenmethoden gibt, mit denen sich Bisphenol A in Lebensmitteln oder die Migration von Bisphenol A aus Lebensmittelbedarfgegenständen in solch niedrigen Konzentrationen zuverlässig quantifizieren lässt, sollen die Verbraucher auf Grundlage dieser Verordnung vor weiteren Bisphenol A Expositionen geschützt werden.

Analyse von Bisphenolen bei Eurofins

Das Eurofins Labornetzwerk bietet Ihnen die Analyse von Bisphenol A und weiteren Bisphenolen in Verpackungsmaterialien und in Lebensmitteln an. An einer Absenkung der Bestimmungsgrenzen wird derzeit gearbeitet, um eine mögliche Ausschöpfung des TDIs besser beurteilen zu können.

Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an Ihre:n Kundenbetreuer:in oder senden uns Ihre E-Mail:

Relevante Dokumente