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Wasseranalysen >> Trinkwasser >> Analytik in der Wohnungswirtschaft

Analytik für die Wohnungswirtschaft

Services für die Wohnungswirtschaft

Analytik für Gebäudebesitzer und -verwalter

Betreiber von Trinkwasseranlagen sind für die Qualität und Reinheit des Wassers nach den Vorschriften der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und für die Erfüllung von Betreiberpflichten verantwortlich. Die Gesellschaften der Eurofins Umwelt unterstützen Sie mit einem individuell angepassten Dienstleistungskonzept von der Probenahme über die Analytik auf Legionellen in Warm- und Kaltwasser sowie auf mikrobiologische und chemische Parameter bis zur Gefährdungsanalyse. Darüber hinaus stehen wir Ihnen als Analyse-Experten in Bezug auf Asbest, raumlufttechnische Anlagen und Bauschadstoffe zur Verfügung.

 

Ihre Verantwortung ist unser Auftrag

Probenahme »

Trinkwasserproben, wie zum Beispiel Legionellen in Warm- und Kaltwasser, dürfen nur von einem akkreditierte Probenehmer an dafür vorgesehenen Probenahmestellen gemäß DIN EN ISO 19458 und DVGW-Arbeitsblatt W551 entnommen werden. Die Probenehmer der Eurofins Umwelt Gesellschaften sind nach hohen Qualitätsmaßstäben geschulte und durch das Qualitätsmanagement unserer Trinkwasserlabore überwachte Experten und verfügen alle über die entsprechende Akkreditierung.

 

Vorbereitung der Probenahme

  • Objektbegehung: Optionale Ermittlung aller relevanten Daten zur Beprobung
    (z. B. Bewohnerdaten, repräsentative Entnahmestellen, Lage des Trinkwasserspeichers)
  • Frist- und turnusgerechte Planung der Probenahme: Beauftragung nach Wunsch von automatische Terminierungen von weitergehenden Untersuchungen und Nachuntersuchungen.
  • Absprache mit Bewohnern und Verwalter (Terminabsprachen, Ankündigung, Grenzwertüberschreitungen, Aktualisierung der Stammdaten)

 

Durchführung der Probenahme

An folgenden Stellen wird die Probenahme durchgeführt:

  • am Ausgang des Warmwasserbereiters durch ein Probenahmeventil,
  • am Wiedereintritt der Zirkulationsleitung in den WW-Bereiter Warmwasserbereiters durch ein Probenahmeventil und
  • am Ende jeder Steigleitung, das heißt an der entferntesten Stelle, zum Beispiel am Wasserhahn.

Im Anschluss an die Probeentnahme werden die Proben unter Einhaltung der zulässigen Zeit- und Temperaturvorgaben in eines unserer akkreditierten Labore transportiert.



Analytik aller relevanten Parameter »

Laut TrinkwV muss die Trinkwasseranalyse von einem DIN EN ISO 17025 akkreditierten Labor durchgeführt werden. Die Labore der Eurofins Umwelt bieten Ihnen:

  • Legionellenprüfung im Warmwasser und Kaltwasser gemäß TrinkwV
  • Prüfung mikrobiologischer Parameter:
    Escherichia coli, Coliforme Keime, Pseudomonas aeruginosa, Koloniezahl 22 °C, Koloniezahl 36 °C
  • Prüfung chemischer Parameter/Schwermetalle:
    Blei, Cadmium, Eisen, Kupfer, Nickel
  • Weitere Parameter auf Wunsch und Anfrage

Gefährdungsanalyse/Informationsservice »

Bei den Eurofins Umwelt Gesellschaften bieten wir Ihnen ein umfangreiches Eskalationsmanagement für den Fall einer Trinkwasserverunreinigung – durch uns erfolgt eine Objektbegehung und fachgerechte Dokumentation der festgestellten Mängel, die eine negative Auswirkung auf die Trinkwasserqualität haben können.

Sanierungsberatung: Wird der Grenzwert von 100KBE/100ml überschritten, erstellen wir Gefährdungsanalysen nach VDI 6023 inkl. Handlungsempfehlungen zur Mängelbeseitigung. Gerne leiten wir für Sie weitere Untersuchungen und Kontrolluntersuchungen ein:

  • Erstellung von Prüfberichten
  • Bewertung der Ergebnisse durch qualifiziertes Laborpersonal
  • Klassifizierung der Untersuchungsergebnisse nach DVGW Arbeitsblatt W551
  • Im Befundfall:
    • Übermittlung des Prüfberichts an das Gesundheitsamt
    • Planung einer Gefährdungsanalyse nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 und UBA-Empfehlung oder einer Weitergehende Untersuchung
    • Einleitung von Sofortmaßnahmen
  • Archivierung: Wir dokumentieren den Untersuchungsprozess und archivieren die Prüfberichte für einen Zeitraum von 10 Jahren.

 

 

Hintergrund

Warum muss untersucht werden? »

Seit der Novellierung der Trinkwasserverordnung in 2012 müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in einem Intervall von drei Jahren auf Legionellen untersucht werden. Wird das Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit abgegeben, muss einmal pro Jahr eine systemische Untersuchung auf Legionellen durchgeführt werden. Das betrifft Trinkwasseranlagen, die Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (z. B. Duschen). Dies ist beispielsweise in Mehrfamilienhäusern, Hotels, Bürogebäuden oder Turnhallen der Fall. Die Liegenschaft fällt unter die Untersuchungspflicht der TrinkwV, wenn

  • Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird
  • Der Wasserspeicher mehr als 400 Liter umfasst und
  • der Wasserinhalt in den Leitungen vom Austritt des Trinkwassererwärmers bis zur letzten Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt, sie über mindestens drei Wohneinheiten verfügen und mindestens eine Einheit vermietet wird, die Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen enthält.

Was sind Legionellen? »

Legionellen sind Stäbchenbakterien, die weltweit in Süßgewässern vorkommen und somit auch in Trinkwasserleitungen. Optimale Lebensbedingungen finden die Bakterien bei Wassertemperaturen zwischen 25 °C und 55 °C und bei niedrigen Austauschraten des Leitungswassers. Legionellen können durch Inhalation von Wassertröpfchen, zum Beispiel beim Duschen, Erkrankungen oder schwer bis tödlich verlaufende Lungenentzündungen verursachen. Durch Trinken des Wassers besteht keine Gefahr.

>> Mehr Informationen zu Legionellen

Wer ist verantwortlich? »

Die TrinkwV zieht Betreiber einer Trinkwasseranlage in die Pflicht ihr Trinkwasser nach den anerkannten Vorschriften untersuchen zu lassen. Dazu zählen unter anderem Gebäudeeigentümer, Hausverwalter aber auch Asset-Manager oder Facility Manager.


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