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Umwelt >> Richtlinien & Verordnungen >> DepV I Deponieverordnung

Deponieverordnung I DepV

DepV

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Entsorgen oder Lagern:
Eurofins-Gesellschaften bieten Sicherheit mit der Untersuchung von Abfall und Reststoffen 

Unabhängige und akkreditierte Analyse der Eurofins-Gesellschaften für die Einhaltung von Regularien der Deponieverordnung (DepV)

Die DepV regelt nicht nur die Errichtung und Stilllegung von Deponien nach deutschem und europäischem Recht, sondern vor allem deren Betrieb. Für Abfallerzeuger, Unternehmen der Kreislaufwirtschaft, Entsorgungsunternehmen und Deponiebetreiber ist die gesetzes- und richtlinienkonforme Charakterisierung und Deklaration des Abfalls wichtig. Dies nicht zuletzt, um eindeutig zu klären, ob das Abfallgut sich für die Wiederverwertung eignet oder aber besonders gelagert oder entsorgt werden muss. Im Bereich Boden / Baustoff ergänzt die DepV die Verwertungsempfehlungen der LAGA, wenn das Material aufgrund zu hoher Schadstoffbelastungen nicht verwertet werden kann und entsorgt werden muss.

Aus der DepV ergeben sich somit strikte Vorgaben für Annahme, Verwertung, Lagerung und Beseitigung von Abfällen – deren Einhaltung nur von akkreditierten und unabhängigen Fachleuten und Laboren überprüft werden dürfen.

Für diese Aufgabe sind wir Ihr Partner!

Als Spezialist für die Analyse und Bewertung von Immissionen und anderen Umwelteinflüssen stehen wir Ihnen in allen Fragen der Einhaltung von Gesetzesvorgaben fachmännisch zur Seite. 

Gerne übernehmen wir für Sie die fundierte Untersuchung im Rahmen der DepV und überprüfen die Grenzwerte (Zuordnungswerte) für Schadstoffe. Als unabhängiger, akkreditierter und an zahlreichen Standorten bundesweit erreichbarer Analyse-Partner begleiten wir Sie von der Probenahme bis zur Auswertung schnell und zuverlässig. Wir liefern Ihnen sichere und belastbare Ergebnisse im Rahmen aller notwendigen Untersuchungen.

 

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