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Umwelt >> Richtlinien & Verordnungen >> AbfKlärV I Klärschlammverordnung & Düngemittelverordnung

Abfallklärschlamm- und Düngemittelverordnung

AbKlärV und DüMV

Was vom Reststoff übrig bleibt:
Leistungen für die sichere Verwertung von Klärschlamm

Analyse und Beratung für die Einhaltung der Grenzwerte nach Abfallklärschlamm-(AbfKlärV) und Düngemittelverordnung (DüMV)

Nicht nur mit Blick auf die Reduzierung von Umweltbelastungen unterliegt die Verwertung von Klärschlamm ganz besonderen Vorgaben. Ob zur thermischen Verwertung als Brennstoff oder zur Nutzung als Düngemittel in Landwirtschaft und Gartenbau – die gesetzlichen Regelungen und Pflichten für Kläranlagenbetreiber, Entsorgungsbetriebe und Industrieunternehmen sind bisweilen sehr spezifisch auf Ursprung, Umgebung, Einzugsgebiet, Schadstoffgehalt und spätere Nutzung des Klärschlamms ausgelegt. Klärschlämme dürfen auf geeigneten Flächen nur ausgebracht werden, wenn die Schadstoffgehalte die Grenzwerte nach AbfKlärV nicht überschreiten.

Mit der Überarbeitung der Klärschlammverordnung (2017) sind Kläranlagenbetreiber darüber hinaus verpflichtet, sowohl den Untersuchungsumfang für die stoffliche Verwertung um neue Parameter wie beispielsweise Arsen, Chrom oder PCB zu erweitern, als auch wenn möglich Phosphor (bis 2029) aus Klärschlämmen zurückzugewinnen. Auch wurden die Grenzwerte für Zink, AOX und PCB überarbeitet und ein Grenzwert für Benzo(a)-pyren etabliert. 

Wir unterstützen Sie bei der Analyse von Klärschlämmen – aktiv, schnell und sicher

An den zahlreichen Standorten in ganz Deutschland sind unsere Fachexperten zum Thema Klärschlammverwertung für Sie da – von der Probeentnahme über die vom Gesetzgeber geforderte Analyse bis hin zur Beratung bei der Optimierung und zukunftsfähigen Gestaltung von Verwertungsprozessen.

Mit Blick auf die dynamische Entwicklung von Gesetzgebungen in der Kreislaufwirtschaft informieren wir Sie bei Veränderungen von Regularien und Verordnungen. Und damit Sie immer sicher sein können, dass Ihre Prozesse im gesetzlichen Rahmen bleiben, bieten wir Ihnen mit unserem Grenzwert Navi ein aktives Kontrollsystem für die relevanten Parameter ihrer Klärschlammverwertungsprozesse an.

Innerhalb des Labornetzwerkes von Eurofins Umwelt in Deutschland haben Sie Ihren Ansprechpartner für die zukunfts- und rechtssichere Verwertung von Klärschlämmen immer an Ihrer Seite. Besonders im Hinblick auf die zukünftige Rückgewinnung von Phosphor ermitteln wir die Phosphorgehalte in der Klärschlammtrockenmasse genau. Wir unterstützen Sie mit einem Untersuchungsplan für Ihre anfallenden oder in den Verkehr zu bringenden Klärschlämme und können Ihnen bei einer Nichtverkehrsfähigkeit alternativ notwendige Analysen, zum Beispiel für eine Verbrennung, anbieten. 

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