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Qualitätsmanagement

Qualitätssicherung

Qualitätsmanagement

Die Gewährleistung einer hohen Qualität unserer Analytik, zuverlässige und schnelle Auftragsbearbeitung und kompetente Kundenberatung sowie hohe Termintreue sind die obersten Qualitätsziele der Eurofins Umwelt-Unternehmen.

Diese erreichen wir mit unserem erfahrenen Personal, modernste Analysetechniken, dauerhafte und kontinuierliche Verbesserung sowie regelmäßige interne und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen. Unser langjähriges Know-how und unsere Expertise in allen umweltrelevanten Fragen stellen wir unseren Kunden sehr gerne zur Verfügung. Durch die in den Laboratorien vorhandenen Akkreditierungen und Zulassungen geben wir Ihnen Vertrauen in die Qualität unserer Dienstleistung.

Akkreditierungsurkunden und -anlagen

Hygiene Institut Berg GmbH

Flexible Akkreditierungsbereiche

Institut Jäger GmbH

Flexible Akkreditierungsbereiche

Nord GmbH

Flexible Akkreditierungsbereiche

Ost GmbH

Flexible Akkreditierungsbereiche

Inspektionsstelle für Holzpellets

Süd GmbH

Flexible Akkreditierungsbereiche

Südwest GmbH

Flexible Akkreditierungsbereiche

West GmbH

 

Bitte treten Sie mit der Eurofins Umwelt Ost GmbH über info_freiberg@eurofins-umwelt.de in Kontakt, falls Sie Fragen, Reklamationen, Beschwerden, Eingaben zur Arbeit der Inspektionsstelle haben oder weitere Informationen benötigen.

Zulassungen

>> Zulassungen unserer Labore finden Sie unten und bei Resymesa>>
>> Zulassung für Trinkwasseruntersuchungsstellen aller Bundesländer
>> Registrierung durch Achilles Nordics & Central Europe PreQualification System

Eurofins Hygiene Institut Berg GmbH »

  • Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 einschließlich flexibler Akkreditierung nach Kategorie 3. Hinweis: Eine Liste der Prüfverfahren im flexiblen Geltungsbereich der Akkreditierung können Sie auf Nachfrage bei den Laboren und Standorten der Eurofins Hygiene Institut Berg GmbH erhalten.
  • Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß §3 Absatz 8 42. BImSchV
  • Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
  • Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG

Eurofins Institut Jäger GmbH »

  • Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 einschließlich flexibler Akkreditierung nach Kategorie 1 bis 3. 
  • Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß §3 Absatz 8 42. BImSchV
  • Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
  • Untersuchungen von Heilwasser unter Einhaltung der Grundsätze von GMP im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr.3 AMG
  • Anerkennung als sachverständige Stelle in der Wasserwirtschaft Baden-Württemberg
  • Notifizierte Stelle für Grund- und Abwasser durch die AQS Bayern (LaborV)
  • Anerkennung als Untersuchungsstelle in der Abfallwirtschaft Baden-Württemberg
  • Akkreditierte Messstelle nach § 7 Abs.10 GefStoffV
  • Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG

Eurofins Umwelt Nord GmbH »

  • Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 einschließlich flexibler Akkreditierung nach Kategorie 3. Hinweis: Eine Liste der Prüfverfahren im flexiblen Geltungsbereich der Akkreditierung können Sie auf Nachfrage bei den Laboren und Standorten der Eurofins Umwelt Nord GmbH erhalten.
  • Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß §3 Absatz 8 42. BImSchV
  • Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
  • Staatliche Anerkennung als Untersuchungsstelle der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (§ 125 NWG, § 44 NAbfG)
  • Akkreditierte Messstelle nach § 7 Abs.10 GefStoffV
  • Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG
  • Arbeitsschutzmanagementsystem Gütesiegel "Sicher mit System" der BG RCI

Eurofins Umwelt Ost GmbH »

  • Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 einschließlich flexibler Akkreditierung nach Kategorie 1 und 3. Hinweis: Eine Liste der Prüfverfahren im flexiblen Geltungsbereich der Akkreditierung können Sie auf Nachfrage bei den Laboren und Standorten der Eurofins Umwelt Ost GmbH erhalten.
  • Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß §3 Absatz 8 42. BImSchV
  • Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
  • Zulassung als Untersuchungsstelle von Abwässern im Rahmen der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen und Abwassereinleitern nach § 2 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung (EKVO)
  • Anerkennung als Untersuchungsstelle für Grundwasser/Oberflächenwasser nach § 6 der Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung (Hamburg)
  • Zulassung als EKVO-Laboratorium nach § 9 Abs. 5 Nr. 4 EKVO in Hessen
  • Anerkennung als Untersuchungsstelle gemäß §3 Abs.1 ThürDepEKVO
  • Anerkennung als Untersuchungsstelle nach § 33 Abs. 1 AbfKlärV
  • Anerkennung als Untersuchungsstelle von Böden gemäß DüV
  • Anerkennung als Untersuchungsstelle nach § 3 Abs. 8 BioAbfV
  • Zulassung als Untersuchungsstelle VSU Boden und Altlasten gem. § 18 BodSchG
  • Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 25 Landesabfallgesetzt (LAbfG) (NRW)
  • DIN CERTCO (Untersuchungen von Holzpellet, Holzbriketts und Fachbetrieb Pelletlogistik, Grillholzkohle, Grillholzkohlebriketts, Anzündhilfen, Einweggrills)
  • Untersuchungsstelle nach EBC-Richtlinien (Pflanzenkohle)
  • Anerkennung als Prüflabor für das RAL-GZ 727 (BGS) / RAL-GZ 724/1 (BGS) / RAL-GZ 724/2 (BGS)
  • Anerkennung als Prüflabor für die RAL-Gütesicherungen AS-Düngung bzw. AS-Humus
  • Anerkennung als Prüflabor für die RAL-Gütesicherungen Kompost, Gärprodukt und NawaRo-Gärprodukt
  • Anerkennung als Prüflabor für die RAL-Gütesicherung Dünger, Anerkennung für die Untersuchung Holzasche
  • Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 6 Abs. 6 AltholzV
  • Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG

Eurofins Umwelt Südwest GmbH »

  • Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 einschließlich flexibler Akkreditierung nach Kategorie 3. Hinweis: Eine Liste der Prüfverfahren im flexiblen Geltungsbereich der Akkreditierung können Sie auf Nachfrage bei den Laboren und Standorten der Eurofins Umwelt Südwest GmbH erhalten.
  • Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß § 3 Absatz 8 42. BImSchV
  • Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
  • Anerkennung als sachverständige Stelle in der Wasserwirtschaft Baden-Württemberg
  • Zulassung als staatlich anerkannte Untersuchungsstelle für Abwasseruntersuchungen für den Teilbereich "Überwachungsstelle" nach EKVO des Landes Hessen, §10 (4) Nr. 4 EKVO
  • Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 25 Landesabfallgesetz (LAbfG) (NRW)
  • Anerkennung als Untersuchungsstelle in der Abfallwirtschaft Baden-Württemberg (Probenahme AbfKlärV)
  • Anerkennung als Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG und § 6 LBodSchAG in Verbindung mit BodSchASUVO (4.1 Probenahme Grund-, Sicker-, Oberfflächenwässer)
  • Zulassung nach dem Gesetz vom 21.04.1993 für die Durchführung technischer Forschungs- und Prüfungsangaben im Umweltbereich in Luxemburg
  • Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG

Eurofins Umwelt West GmbH »

  • Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 einschließlich flexibler Akkreditierung nach Kategorie 1 bis 3. Hinweis: Eine Liste der Prüfverfahren im flexiblen Geltungsbereich der Akkreditierung können Sie auf Nachfrage bei den Laboren und Standorten der Eurofins Umwelt West GmbH erhalten.
  • Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß §3 Absatz 8 42. BImSchV
  • Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
  • Staatliche Anerkennung als Untersuchungsstelle der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (§ 125 NWG, § 44 NAbfG)
  • Zulassung als staatlich anerkannte Untersuchungsstelle für Abwasseruntersuchungen für den Teilbereich "EKVO-Laboratorium" nach EKVO des Landes Hessen, §10 (4) Nr. 4 EKVO
  • Zulassung als staatlich anerkannte Untersuchungsstelle für Abwasseruntersuchungen für den Teilbereich "Überwachungsstelle" nach EKVO des Landes Hessen, §10 (4) Nr. 4 EKVO
  • Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 18 Satz 1 BBodSchG und § 17 Absatz 1 LBodSchG (NRW)
  • Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 16 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) (NRW)
  • Notifizierung als Untersuchungsstelle nach Klärschlamm-, Bioabfall-, Altholz- und Altölverordnung (NRW) - Klärschlamm nach § 33 AbfKlärV
  • Anerkannte Prüfstelle für den Straßenbau - Wasserwirtschaftliche Merkmale (NRW)

 

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