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15 Jahre diskutiert: Mantelverordnung jetzt vom Kabinett beschlossen

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02. Juni 2021 – Das Bundeskabinett hat die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beschlossen. Damit gibt es erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für Herstellung und Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter. Auch für die Beseitigung von darin enthaltenen Schadstoffen gelten dann deutschlandweit die gleichen Regeln.

Die wesentlichen Ziele der Mantelverordnung sind einerseits die bestmögliche Verwertung von mineralischen Abfällen auf Basis des Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG) zu ermöglichen und anderseits die Anforderungen an die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen nach Bundes- Bodenschutzgesetz (BBodSchG) zu gewährleisten. In den Verordnungen wurden an verschiedenen Stellen Ausnahmeregelungen wie beispielsweise für Kleinstmengen getroffen, die kleinen bis mittleren Unternehmen zu Gute kommen.

Derzeit haben alle Bundesländer eigene Regeln für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen. Das Kabinett hat eine Ausnahmeregelung in Form einer Länderöffnungsklausel ergänzt, um die unterschiedlichen Interessen einiger Bundesländer unter einen Hut zu bringen.

Mit der MantelVO werden neue und zurzeit bereits gültige Rechtstexte vereint:

  • Neueinführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
  • Neufassung von Bundes-Bodenschutz - und Altlastenverordnung (BBodSchV)
  • Anpassung von Deponie- (DepV) und Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). 

Laut Umweltbundesministerium sind Bau- und Abbruchabfälle der größte Abfallstrom in Deutschland. Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 % des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland.

Vor der endgültigen Verabschiedung muss die neue Verordnung noch Bundestag und Bundesrat passieren. Dies ist für Mai/Juni (Bundestag) und September (Bundesrat) dieses Jahres geplant. Endgültig in Kraft treten soll die neue Verordnung dann zwei Jahre nach ihrer Verkündung.

Die neue Mantelverordnung – Was ändert sich?

Neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt bundeseinheitlich die Untersuchung inkl. der Probenahme, Einstufung und Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken

  • löst länderspezifische Regelungen wie z. B. LAGA ab
  • Qualität der mineralischen Ersatzbaustoffe beinhaltet den
  • Eignungsnachweis – Berechnung des ausführlichen Säulenversuchs
  • werkseigenen Produktionskontrolle
  • Fremdüberwachung.
  • Eluatkonzentrationen werden mit einem Wasser zu Feststoffverhältnis von 2:1 ermittelt
  • Definition von insgesamt 26 Einbauweisen und deren einzuhaltenden Anforderungen für Boden und Ersatzbaustoffe
  • Bei Einhaltung der Materialwerte und des Abstandes zum Grundwasser: kann der Einbau ohne wasserrechtliche Erlaubnis erfolgen
  • Umfangreiche Dokumentationspflichten und ein Kataster seitens der Behörden

Novellierte Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) regelt die Anforderungen

  • zur Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen
  • zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion
  • zur Untersuchung, Bewertung und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten
  • an die Erkundung, Probenahme und Untersuchung

Wesentliche Änderungen:

  • Zulässige jährliche Frachten über alle Eintragspfade wurden bei vielen Metallen deutlich reduziert und um Benzo(a)-pyren erweitert.

» Vorsorgewerte für Benzo(a)pyren und PAK wurden bei TOC-Gehalten von größer 1-M-% halbiert

» Werte zur Beurteilung von Materialien für das Auf- oder Einbringen unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht wurden definiert

» Eluatkonzentrationen werden mit einem Wasser zu Feststoffverhältnis von 2:1 ermittelt

» Die Parameterlisten für die verschiedenen Wirkpfade wurden erweitert

- Wirkungspfad Boden-Grundwasser: Bor, MTBE, Chlorbenzole, sprengstofftypische Verbindungen, Methylnaphthaline, PFAS

- Wirkungspfad Boden-Mensch: Chrom VI, sprengstofftypische Verbindungen

- Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze: Hexachlorbenzol, HCH, PCDD/F, DDT

  • Anpassungen der Deponieverordnung (DepV) und Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) mussten durch Aufnahme der mineralischen Ersatzbaustoffe erfolgen

 

Ob Untersuchungen nach LAGA, Deponieverordnung, Bundes-Bodenschutzgesetz oder Altlastenverordnung und zukünftig der Ersatzbaustoffverordnung: Profitieren Sie von unserer akkreditierten Probenahme und Analytik, um die aus der Mantelverordnung resultierenden Vorgaben einzuhalten. Sprechen Sie uns an! 

Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung

FAQ’s des Bundesumweltministeriums zur Mantelverordnung