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7 Fakten zur Mantelverordnung: Fakt 3: Was spricht für güteüberwachte Baustoffe?

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Faakt 3 zur Mantelverordnung: Güteüberwachte Baustoffe

15.03.2023

  • Reduzierter Untersuchungsumfang bei Mitgliedern einer Güteüberwachungsgemeinschaft
  • Für die Probenahme für die werkseigene Kontrolle ist Sachkunde notwendig, z. B. eine Schulung nach PN 98 mit anschließender Bestätigung durch eine Untersuchungsstelle

Eurofins Umwelt bietet die geforderte akkreditierter Analytik und PN 98-Schulung an

 

 

Fakt 3 von 7 unserer neuen Serie zur Mantelverordnung

Am 01. August 2023 tritt die neue Mantelverordnung in Kraft, die unter anderem die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) beinhaltet. Die Ersatzbaustoffverordnung sieht ein dreistufiges Güteüberwachungssystem vor.

  • Eignungsnachweis
  • Werkseigene Produktionskontrolle
  • Fremdüberwachung

Der Eignungsnachweis inklusive einer Betriebsüberprüfung muss für jedes Material, das in Verkehr gebracht werden soll, einmalig durchgeführt werden. Er ist spätestens bis Dezember 2023 zu erbringen. (siehe Fakt 1 zur MantelVO).

Die werkseigene Produktionskontrolle und die Fremdüberwachung müssen in unterschiedlichen Untersuchungsfrequenzen materialabhängig durchgeführt werden.

Die EBV unterscheidet zwischen Überwachungs- und Untersuchungsstellen, die verschiedene Aufgaben erfüllen. Überwachungsstellen führen die Probenahme und die Bewertung des Materials für Eignungsnachweis und Fremdüberwachung durch. Sie sind nach der Verordnung RAP-Str. 2015 zugelassene Stellen sowie Produktzertifizierungsgesellschaften, die nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditiert sind.

Nach Einweisung einer Untersuchungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist, dürfen sachkundige Mitarbeiter des Produktionsbetriebes mit einer PN 98-Schulung die Proben für die werkseigene Kontrolle selbst nehmen.

Turnus der Untersuchung von mineralischen Ersatzbaustoffen nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Teilschritt

Untersuchungsverfahren

Turnus

Eignungsnachweis (EgN)

ausführlicher Säulenversuch (DIN 19528, Ausgabe Januar 2009)

Einmalig

werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

Zur Herstellung des Eluats Säulenkurztest (DIN 19528, Ausgabe Januar 2009) oder Schüttelversuch (DIN 19529, Ausgabe Dezember 2015)

alle vier Produktionswochen, mindestens alle angefangenen 5 000 Tonnen, jedoch maximal 36 pro Jahr für RC, HMVA, GS, BM aus Aufbereitungsanlagen, BG

alle acht Produktionswochen, mindestens alle angefangenen 10 000 Tonnen, jedoch maximal 18 pro Jahr für CUM, GKOS, GRS, HOS, HS, SFA, BFA, SWS, SKG, SKA

Bei Erfüllung von Fußnote 1 alle 13 Produktionswochen, mindestens alle angefangenen 20 000 Tonnen, jedoch maximal sechs pro Jahr für CUM, GKOS, GRS, HOS, HS, SFA, BFA, SWS, SKG, SKA und alle acht Produktionswochen, mindestens alle angefangenen 10 000 Tonnen, jedoch maximal 18 pro Kalenderjahr für RC, HMVA, GS, BM aus Aufbereitungsanlagen, BG

Fremdüberwachung (FÜ)

Zur Herstellung des Eluats Säulenkurztest (DIN 19528, Ausgabe Januar 2009) oder Schüttelversuch (DIN 19529, Ausgabe Dezember 2015)

alle 13 Produktionswochen, mindestens alle angefangenen 15 000 Tonnen, jedoch maximal zwölf pro Jahr für RC, HMVA, GS, BM aus Aufbereitungsanlagen, BG

alle 26 Produktionswochen, mindestens alle angefangenen 30 000 Tonnen, jedoch maximal sechs pro Jahr für CUM, GKOS, GRS, HOS, HS, SFA, BFA, SWS, SKG, SKA

Bei Erfüllung von Fußnote 1 alle 26 Produktionswochen, mindestens alle angefangenen 60 000 Tonnen, jedoch maximal drei pro Jahr für CUM, GKOS, GRS, HOS, HS, SFA, BFA, SWS, SKG, SKA und alle 26 Produktionswochen, mindestens alle angefangenen 30 000 Tonnen, jedoch maximal sechs pro Kalenderjahr für RC, HMVA, GS, BM aus Aufbereitungsanlagen, BG

 

Für Unternehmen, die Mitglied einer Güteüberwachungsgemeinschaft sind, halbiert sich der Untersuchungsumfang auf die Hälfte. So müssen zum Beispiel RC-Baustoffe bei der werkseigenen Kontrolle statt je angefangener 5.000 t nur alle 10.000 t untersucht werden.

Was spricht für güteüberwachte Baustoffe?

  • Herstellung von hochwertigen Baustoffen einer Qualität
  • Recyclingbaustoffe stellen eine sinnvolle Ergänzung zu Primärrohstoffen dar
  • Höhere Akzeptanz von güteüberwachten, hochwertigen Baustoffen
  • Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Erschließung neuer Primärrohstoffquellen
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft

Beauftragen Sie bei den Eurofins Umwelt-Gesellschaften akkreditierte Untersuchungen für die Ersatzbaustoffverordnung. Erhalten Sie nach einer Schulung bei uns ein PN 98-Zertifikat für die Probenahme. Bei den Anforderungen zur werkseigenen Produktionskontrolle unterstützen wir Sie gerne.

Sprechen Sie uns an.

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