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Mitarbeiter schützen: Radonuntersuchung in Wasserwerken

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10. Dezember 2020 – Wasserversorgungsunternehmen sind verpflichtet, Messungen der Radon-222-Konzentration an Arbeitsplätzen durchführen zu lassen. Beschäftige sollen dadurch vor höheren Radon-Konzentrationen in der Umgebungsluft geschützt werden.

Das natürlich in Gesteinen und Erdreich vorkommende radioaktive Edelgas Radon (Radon-222) entsteht beim Zerfall von Radium. Es hängt von der Durchlässigkeit des Bodens und im oberen Erdreich auch von der Witterung ab, wie viel Radon entweichen kann. Da Radon sich sehr leicht in Wasser löst, kann es auch im Grundwasser vorkommen. Über diesen Weg gelangt es in die Wasserversorgungsanlagen und kann dort wiederum zu einer Erhöhung der Konzentration in der Raumluft führen. Laut dem Robert-Koch-Institut ist Radon-222 Ursache für etwa fünf Prozent der an Lungenkrebs Verstorbenen in Deutschland.

Die Behörden empfehlen, Messungen der Radon-Konzentration an mehreren repräsentativen Arbeitsplätzen im Wasserversorgungsunternehmen durchzuführen. Dafür wird die Radon-222-Konzentration mit Radon-Exposimetern an jedem Arbeitsplatz passiv gemessen. Die Messergebnisse werden später im Labor ausgewertet. Die Erstmessung findet in einem Zeitraum von zwölf Monaten statt. Wird der Referenzwert überschritten, müssen Maßnahmen zur Minderung der Radon-222-Konzentration eingeleitet und der Erfolg durch weitere Messungen überprüft werden.

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