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Neue EU-Trinkwasserrichtlinie: Jetzt die Weichen stellen

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06. April 2021 – Im Januar 2021 ist die Europäische Trinkwasserrichtlinie in Kraft getreten. Innerhalb der nächsten zwei Jahre müssen ihre Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Lediglich für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) wird eine Übergangsfrist von drei Jahren gewährt.

Folgende Neuerungen sind in der Trinkwasserrichtlinie verankert worden:

  • Verpflichtende Durchführung einer Risikobewertung
  • Neu zu untersuchende physikalische und chemische Parameter
  • Bisphenol A
  • Chlorat und Chlorit
  • Halogenessigsäuren (fünf repräsentative Verbindungen)
  • Microcystin-LR
  • Per und Polyfluorierte Alkylsubstanzen, PFAS (20 Komponenten/ Gesamtverfahren)
  • Mikroplastik als Beobachtungsparameter
  • Harmonisierte Regelungen zu Materialien und Werkstoffen, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen

Die neue Richtlinie gibt PFAS-Untersuchungen auf zwei Arten vor:

  • „PFAS insgesamt“ als die Gesamtheit der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen. Die technischen Leitlinien für deren Überwachung müssen erst noch entwickelt werden.
  • „Summe der PFAS“: Eine spezielle Untergruppe der „PFAS insgesamt“. Es handelt sich um 20 per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, die im Wasser für den menschlichen Gebrauch als bedenklich gelten. Hier sind gerade die langkettigen Sulfonsäuren neu.

Die Mitgliedstaaten können entscheiden, welchen der beiden PFAS-Parameter sie am Ende überwachen wollen.

In der neuen Trinkwasserrichtlinie wird auch der Water Safety Plan – Leitlinien für Trinkwasserqualität der Weltgesundheitsorganisation (WHO) – umgesetzt, der auf die Betrachtung des Gesamtrisikos in Wasserversorgungssystemen abzielt.

Eurofins untersucht Trinkwasser nach den Vorgaben der TrinkwV auf zahlreiche Keime, wie Coliforme Keime, Clostridien und Enterokokken, sowie auf Schad- und Spurenstoffe analog der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), wie Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel und Hormone. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die neuen Vorgaben der Trinkwasserrichtlinie umzusetzen. Sprechen Sie uns an!

RICHTLINIE (EU) 2020/2184 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch