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Nordrhein-Westfalen setzt neuen AZB-Erlass in Kraft

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Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat einen neuen Erlass zum Ausgangszustandsbericht (AZB) verabschiedet. Der Erlass mit dem Namen „Neue LABO-Arbeitshilfe Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser und Hinweise zur LABO-Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht“ ergänzt die LABO-Arbeitshilfe und gibt neue Hinweise zur Erleichterung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren sowie Erleichterungen bei der Rückführungspflicht.

Der Erlass zum Ausgangszustandsbericht (AZB) verpflichtet Anlagenbetreiber, ihre Anlage in den Ausgangszustand zurückzuführen. Er enthält Informationen über die aktuelle bzw. frühere Nutzung des Anlagengrundstückes sowie über Ist-Zustand von Boden und Grundwasser. Das BImSchG schreibt vor, dass Betreiber von Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IED), in denen sogenannte relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden, einen AZB vorlegen müssen, wenn und soweit eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück durch diese Stoffe möglich ist.

In Ergänzung der LABO-Arbeitshilfen soll der der neue Erlass insbesondere Zulassungsverfahren erleichtern und beschleunigen sowie die Rückführungspflicht vereinfachen.

  • Befreiungsmöglichkeit vom AZB bei AwSV-(Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)-Anlagen  und Abwasserbehandlungsanlagen
  • Möglichkeit des Nachreichens des AZB
  • Möglichkeit des sog. „Rahmen-AZB“
  • Berücksichtigung laufender Sanierungsverfahren beim Untersuchungsumfang
  • Berücksichtigung bestehender Sanierungsverträge bei der Rückführungspflicht
  • Möglichkeit des Aufschubs von Rückführungsmaßnahmen bei finanzieller Absicherung

Ältere Erlasse sind damit aufgehoben.

Eurofins Umwelt leitet aus Ihrer Liste der relevanten gefährlichen Stoffe (rgS) genehmigungsfähige Untersuchungsprogramme für Boden und Grundwasser ab. Wie legen geeignete Summen- und Leitparameter fest und führen Einzelstoffuntersuchungen durch. Die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse erfolgt mit Bezug zu Ihrer Stoffliste. Sprechen Sie uns an.

Info des LANUV zum AZB