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Schadstoff-Steckbrief: Chrom

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Schadstoff-Steckbrief Chrom

17.04.2024

  • Natürliches Vorkommen in Boden und Wasser
  • Anwendungen in Bau und Industrie
  • Chrom gehört zur Standardanalytik

 

Was ist Chrom?
Chrom zählt neben beispielsweise Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Thallium und Zink zu den Schwermetallen. Es sind die klassischen Parameter, die in Feststoffproben im Rahmen von Bodenerkundungsmaßnahmen und Deklarationsanalysen untersucht werden. Aber auch in der Wasseranalytik ist Chrom ein relevanter Parameter, der über Grundwasser und Oberflächengewässer ins Trinkwasser gelangen kann.

Wo kommt Chrom vor?
In der Natur kommt Chrom meist als Chromit (FeCr2O4) im Boden vor. In natürlichen Gewässern ist Chrom als Chrom (III) oder Chrom (VI) vorhanden. Hauptsächlich gelangt es jedoch durch anthropogene (menschengemachte) Einflüsse in die Umwelt. Als gut lösliches Chromat ist es beispielsweise in Beton aus dem Straßenbau bis Mitte der 70-er Jahre enthalten. Das korrosionsbeständige, stahlgraue Metall wird darüber hinaus für vielfältige Anwendungen wie der Herstellung von Edelstählen und Batterien, zum Gerben von Leder und als Farbpigment in Lacken eingesetzt. Abgesehen von Industrieflächen ist auch auf mit belasteten Klärschlämmen gedüngten Flächen von einer höheren Chrombelastung auszugehen.

Chrom-VI-Verbindungen spielen außerdem in der Galvanik und in verschiedenen weiteren industriellen Prozessen eine Rolle. Sie werden oft bei der Bearbeitung von legierten Stählen, zum Beispiel beim Schweißen und Schleifen, freigesetzt

Was macht Chrom so gefährlich?
Die Toxizität von Chrom ist dabei stark von der Oxidationsstufe abhängig: Dreiwertiges Chrom gilt als essenzielles Spurenelement und zeigt erst in hohen Konzentrationen giftige Wirkungen. Sechswertiges Chrom weist dagegen eine 100- bis 1000-fach höhere Toxizität auf und gilt als krebserregend.

Hohe Chrom-Werte können durch ökotoxische Wirkung auch den biologischen Abbau auf den Kläranlagen empfindlich stören. Als Beispiel sind hier die Hemmung der Nitrifikation und das Fischsterben im eingeleiteten Vorfluter genannt.

Wer muss untersuchen?
Gesetzliche Grundlage für die Untersuchungen auf Chromgehalte sind die aktualisierte Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Auch in den verschiedenen Anhängen der Abwasserverordnung ist Chrom mit Grenzwerten für Direkt- und Indirekteinleiter gelistet.

Die Verwendung von Chrom-VI in der Industrie ist durch die REACH-Verordnung reglementiert, Chrom-VI-Verbindungen sind – wenn möglich – zu substituieren. In Deutschland gilt gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 561 ein sehr niedriger Beurteilungsmaßstab für die Exposition am Arbeitsplatz von 1µg/m³. Bei der Verwendung von Chrom-VI-Verbindungen in der Industrie sowie beim Bearbeiten von legierten Stählen ist eine regelmäßige Überwachung der Exposition an den Arbeitsplätzen erforderlich.

Analysen auf Chrom betreffen vor allem Wasserversorger, Ingenieurbüros, Kommunen, Industrieanlagen und Klärwerke. Auch Betreiber privater Brunnenanlagen sollten regelmäßige Wasseruntersuchungen durchführen. Wichtig sind auch die Untersuchungen bei landwirtschaftlicher Verwertung von Klärschlamm. Dort kann eine Anreicherung durch zum Beispiel Indirekteinleiter erfolgen. Relevant ist hier vor allem die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) mit Grenzwerten und vorgeschriebenen Untersuchungsintervallen.

Was untersuchen wir?
Untersuchungen von Boden, Wasser, Mineralwasser, Abwasser, Klärschlamm und Luft auf Chrom gehören zum Standard in der Umweltanalytik. Zum Aufspüren unerlaubter Indirekteinleitungen werden auch Sielhautproben untersucht. Durch unsere zuverlässige Untersuchung gewährleisten wir, dass eine sachgemäße Gefährdungsabschätzung, Bewertung und Einstufung für die weitere Verwendung erfolgen kann. Für die Analytik von Chrom VI haben wir eine äußerst sensitive Methode mit niedrigen Bestimmungsgrenzen etabliert.

Als akkreditierte Messstelle für Gefahrstoffmessungen stehen wir außerdem für die Ermittlung der Exposition am Arbeitsplatz zur Verfügung. Mit unserem qualifizierten Labor kann aufgrund niedriger Bestimmungsgrenzen in der Analytik auch der Beurteilungsmaßstab für Chrom-VI-Verbindungen von 1µg/m³ durch ein geeignetes Messverfahren sicher überprüft werden.

Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

 

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung (Mantelverordnung)

Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV)

EU-Verordnung 301/2014 (REACH) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Chrom (VI)-Verbindungen

TRGS 561 (Technische Regel für Gefahrstoffe 561) Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen

Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV)