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Schadstoffsteckbrief: Legionellen

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Legionellen sind bewegliche, aerobe Stäbchenbakterien der Gattung Legionella, die natürlicherweise in Süß- und Salzwasser, im Boden sowie in feuchtem Schlamm und Kompost vorkommen. Problematisch werden sie jedoch, wenn sie sich in technischen Wassersystemen wie Klimaanlagen, Warmwasserspeichern, Duschen oder Rohrleitungen vermehren. Die bekannteste durch Legionellen verursachte Krankheit ist die Legionärskrankheit – eine schwere Form der Lungenentzündung. Aus diesem Grund schreibt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eine regelmäßige Untersuchung von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen vor.

Wie vermehren sich Legionellen?
Legionellen vermehren sich durch einfache Zellteilung, bevorzugt in warmem Wasser mit Temperaturen zwischen 25°C und 45°C. Besonders gut wachsen sie in stehenden oder langsam fließenden Wassersystemen, in denen sich sogenannte Biofilme bilden – schleimige Beläge, die sich in Rohren, Armaturen oder Wassertanks ansiedeln. In diesen Biofilmen finden Legionellen Schutz und Nährstoffe. Zusätzlich können sie sich auch innerhalb von Amöben, also Einzellern im Wasser, vermehren – das schützt sie nicht nur vor ungünstigen Umweltbedingungen, sondern auch vor Desinfektionsmitteln. Unter idealen Bedingungen kann sich die Zahl der Legionellen in kurzer Zeit stark erhöhen und so ein Gesundheitsrisiko darstellen.

Gesundheitsrisiken
Eine Infektion erfolgt nicht durch das Trinken von Wasser, sondern durch das Einatmen von mit Legionellen belasteten Aerosolen – zum Beispiel beim Duschen oder beim Kontakt mit feinem Sprühnebel.

Legionellen können zu verschiedenen Formen der sogenannten Legionellose führen. Dabei unterscheidet man hauptsächlich zwei Verlaufsformen:

  • Legionärskrankheit: eine schwere, potenziell lebensbedrohliche Lungenentzündung
  • Pontiac-Fieber: eine mildere, grippeähnliche Erkrankung

Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Raucher, chronisch Kranke und Personen mit geschwächtem Immunsystem.

Gesetzliche Regelungen
Die Untersuchung auf Legionellen ist in Deutschland durch verschiedene gesetzliche Vorgaben geregelt. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung zur regelmäßigen Kontrolle auf Legionellen. Diese Pflicht gilt für Anlagen mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Litern oder einem Rohrleitungsvolumen von über drei Litern zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten pro 100 Milliliter Wasser (100 KBE/100 ml). Wird dieser Wert erreicht, sind unverzüglich Maßnahmen entsprechend der TrinkwV einzuleiten.

Darüber hinaus regelt die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung die Anforderungen an Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider. Ziel dieser Vorschrift ist es, die Ausbreitung von Legionellen über Aerosole zu verhindern und damit die öffentliche Gesundheit zu schützen.

 Prävention und Kontrolle
Eine konsequente Temperatursteuerung ist entscheidend, um einem Legionellenbefall wirksam vorzubeugen. Die Warmwassertemperatur sollte dauerhaft mindestens 60 °C am Speicher und mindestens 55 °C an den Entnahmestellen sein, wie es in vielen technischen Regelwerken (z. B. DVGW W551) empfohlen wird. Zusätzlich ist eine regelmäßige Wartung der Anlagen erforderlich, die sowohl die Spülung als auch gegebenenfalls die Desinfektion umfasst. Diese Maßnahmen helfen, Biofilme und Ablagerungen zu vermeiden, die als Nährboden für Legionellen dienen können.

Die Probenahme und Analyse sollten stets fachgerecht und nach anerkannten Normen durchgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere die DIN EN ISO 19458 für die Probenahme sowie die DIN EN ISO 11731 für den Nachweis und die Quantifizierung von Legionellen. Nur durch eine normgerechte und akkreditierte Untersuchung durch eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle lassen sich zuverlässige und rechtssichere Ergebnisse erzielen, die als Grundlage für weitere Maßnahmen dienen.

Analytik durch Eurofins
Eurofins Umwelt bietet akkreditierte Probenahmen und Laboranalysen, unterstützt bei der Bewertung der Ergebnisse sowie bei der Kommunikation mit Gesundheitsämtern. Zudem begleitet Sie Eurofins bei der Erstellung von Gefährdungsanalysen und der Planung geeigneter Maßnahmen.