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Verschärfte Grenzwerte für Luftschadstoffe

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19. Januar 2021 – Das Bundeskabinett hat beschlossen, zukünftig die Grenzwerte für Quecksilber-, Methan und Stickstoffoxid für Industrieanlagen zu senken. Die geplanten Änderungen betreffen die 13. und die 17. BImSchV und damit besonders Kraftwerke und die Chemie-, Papier-, Stahl- und/oder Zementindustrie. Die Änderungen erweitern die Anforderungen an Emissionen, Energieeffizienz und Messungen der Anlagen. 

TA Luft

Auch mit der neuen Technischen Anleitung (TA) Luft hat das Bundeskabinett strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von technischen Anlagen festgelegt. Erstmals sind bundesweite Regelungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor störenden Gerüchen vorgesehen.

Zu den betroffenen Anlagen gehören Abfallbehandlungsanlagen, Fabriken der chemischen Industrie und der Metallerzeugung, Zementwerke sowie große Anlagen der Nahrungsmittelindustrie, Biogasanlagen, Fabriken zur Pelletherstellung sowie Schredderanlagen.

Die TA Luft ist ein zentrales Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie richtet sich an Genehmigungsbehörden, dient als Grundlage für nötige Auflagen und gibt die Prüfung zulässiger Emissionen und Immissionen vor.

Die Verordnung zur 13. und 17. BImSchV muss noch Bundesrat und Bundestag passieren. Nach ihrer Verkündung tritt sie in Kraft. Für die Neufassung der TA Luft ist die noch Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Die zur Eurofins-Gruppe gehörende ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co. misst Emissionen und Immissionen und überprüft und kalibriert Anlagen mit kontinuierlich arbeitenden Messeinrichtungen entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner finden

Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen

Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft)