EU-Öko-Zertifizierung
Grundlage für das Kontrollkonzept sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen der VO (EU) 2018/848 sowie deren Durchführungsverordnungen und delegierten Verordnungen über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel. Es dürfen nur Produkte pflanzlicher und tierischer Herkunft sowie bestimmte eng mit der Landwirtschaft verbundene Erzeugnisse mit „Bio“ oder „Öko“ oder gleichsinnigen Angaben in der Etikettierung oder in der Werbung beworben werden, wenn die festgelegten Anforderungen entsprechend der EU-ÖKO-Verordnungen eingehalten werden.
In der Kontrolltätigkeit wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Dabei sind die Schaffung von geschlossenen Stoffkreisläufen unter Einbeziehung der pflanzlichen und tierischen Produktion sowie die vollständige Trennung der Öko- von der konventionellen Produktion wichtige Voraussetzungen für die Öko-Produktion. Die Produktion nach ökologischen Gesichtspunkten ist in allen Produktionsstufen zu gewährleisten, entsprechende Vorsorgemassnahmen sind zu etablieren. Von Lieferanten sind Bio-Zertifikate zu erbringen, um eine vollständige Kette der ökologischen Produktion zu garantieren.
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Weiterführende Links:
BMEL - Fragen und Antworten (FAQ) - Fragen und Antworten zu Bio in Restaurants, Kantinen und Mensen
Verzeichnis der zertifizierten Unternehmen des ökologischen Landbaus
Medien:
Laden Sie sich Unterlagen für das EU Öko-Zertifizierungsverfahren herunter:
PÖL 04 FB 13B Standardkontrollverfahren Verarbeiter, Importeur S 18
PÖL 04 FB 14 Maßnahmekatalog S 25
PÖL 04 FB 19 Rückmeldung Bei Beanstandungen S 10
PÖL 04 FB 22A Betriebsbeschreibung Landwirtschaftliche Erzeugung S 20
PÖL 04 FB 22B Betriebsbeschreibung Verarbeiter Importeur Handel S 18
PÖL 04 FB 42A Unterlagen Zur Bereitstellung Bei Jahreskontrolle A S 04
PÖL 04 FB 42B Unterlagen Zur Bereitstellung Bei Jahreskontrolle B C H D S 03
PÖL 04 FB 13 Standardkontrollverfahren Allgemein S 21
PÖL 04 FB 13A Standardkontrollverfahren Landwirtschaftliche Erzeuger S 18