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Assurance >> Food News >> IFS Food v8 - Die wesentlichen Fakten

IFS Food v8 - Die wesentlichen Fakten für Sie zusammengefasst

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Seit April 2023 liegt die veröffentlichte Fassung des IFS Food Version 8 vor. Ab dem 1. Oktober 2023 kann optional die neue Version gewählt werden. Ab dem 01. Januar 2024 muss zwingend – mit einigen wenigen Ausnahmen - nach IFS Food Version 8 auditiert werden. Zurzeit findet eine Überarbeitung der anderen IFS Standards der Lieferkette statt, damit eine Einheitlichkeit in der Standardfamilie gegeben ist. Der IFS Global Markets v3 als Entwicklungsprogramm hin zur voll umfassenden IFS Zertifizierung ist bereits überarbeitet, veröffentlicht und ab Juli 2023 in der Anwendung.

Zeitschiene zum IFS Food v8

  • April 2022: Entwurf zur Kommentierung durch alle Stakeholder
  • Semester 2 2022: Review des Entwurfs
  • April 2023: Veröffentlichung des Standards
  • Oktober 2023: mögliche Anwendung
  • Januar 2024: verpflichtende Anwendung

Warum wurde der IFS Food Standard überarbeitet?

Nach vergleichsweise kurzer Anwendungszeit wurde der IFS Food erneut überarbeitet. Gründe dafür waren Neuerungen in anderen Leitlinien und Normen, wie etwa in den Codex Alimentarius Grundsätzen der Lebensmittelhygiene oder and der ISO 22003-2 für die Auditierung von Lebensmittelsicherheitssystemen. Weiterhin wurden Verbesserungsvorschläge verschiedener Stakeholder inkludiert, um deren Praxiserfahrung für konsistentere und präzisere Anforderungen und das überarbeitete Bewertungssystem zu nutzen.

Änderungen im Auditprotokoll des IFS Food 8

  • IFS Assessment ist wieder IFS Audit und wird über die Definition im Glossar mit mehreren Audittechniken definiert.
  • IFS Split Audits sind in den Standard als Auditart inkludiert und nur unter außergewöhnlichen Umständen (z. B. aufgrund einer allgemein anerkannten Krise) möglich.
  • Die Bewertungen wurden erneut überarbeitet, ein "B" gilt nun wieder als Abweichung, die mit 15 Punkten belegt wird. Als Abweichung müssen für ein „B“ verifizierte Korrekturen vor Zertifikatserstellung erfolgt und Korrekturmaßnahmen geplant sein. Eine "B"-Bewertung von KO-Anforderungen ist wieder möglich allerdings werden an dieser Stelle null Punkte vergeben. Eine „C“-Bewertung von KO Anforderungen ist in der Version 8 nicht mehr möglich.
  • Abweichungen aus dem Zentralaudit können sich im Standortaudit nur verschlechtern und nicht verbessert oder sogar ein „A“ werden. Zentralaudits können remote erfolgen.
  • Jedes dritte Audit wird weiterhin als unangekündigtes Audit stattfinden, alle Audittage müssen im Auditzeitfenster liegen. Eine Ausnahme gilt für ein angekündigtes Audit, dass nicht bestanden wurde. In diesem Fall ist mit Zustimmung des IFS ein erneutes angekündigtes Audit möglich. Unangekündigte Audits werden vom Audittag bis zur Durchführung des nächsten angekündigten Audits mit einem Stern in der IFS Datenbank und auf dem Zertifikat versehen.
  • Auslobungen im Zertifizierungsbereich sind nicht möglich. Eine Ausnahme sind hier Auslobungen zu geografischen Angaben gemäß Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.
  • Audit Vor- und Nachbereitung inklusive des Berichtwesens sind vom Standard auf zusammen einen Tag festgelegt worden
  • Ca. 30 Minuten nach der Eröffnungsbesprechung soll der Auditor mit der Vor-Ort-Evaluation beginnen
  • Ein vorläufiger Bericht ist nur noch auf Anfrage notwendig. Ansonsten wird bis zum finalen Bericht nur mit dem Maßnahmenplan gearbeitet.

Anpassungen im Anforderungskatalog

  • Der Anforderungskatalog besteht nur noch aus 5 Kapiteln. Anforderungen aus dem Kapitel 6 aus dem IFS Food Version 7 wurden größtenteils in das Kapitel 4 inkludiert
  • Im Anforderungskatalog wurden 10 Anforderungen gestrichen oder mit anderen zusammengeführt. 5 neue Anforderungen sind hinzugekommen
  • Die Anforderungen zur Produkt-Authentizität sind durchgängig im Standard in nahezu allen Kapiteln verankert
  • Anforderungen mit jährlichem oder regelmäßigen Rhythmus wurden klar auf 12 Monate definiert. In den Anforderungen zur Überprüfung durch die Unternehmensleitung, den Rückruftest und die internen Audits wird eine Flexibilität bis zu 15 Monaten in der Umsetzung gewährt
  • In diversen Anforderungen werden Aufzählungspunkte als Teil der Anforderung durch die Formulierung „mindestens“ verpflichtend
  • Nachhaltigkeit wurde wieder als Komponente der Unternehmenspolitik aufgenommen
  • Die Lebensmittelsicherheitskultur im Unternehmen stärker im Fokus über die Berücksichtigung in der Managementbewertung und in der Unternehmenspolitik. Konkrete Ziele zu mindestens der Kommunikation, Schulungen, Rückmeldungen der Mitarbeiter zu Themen der Lebensmittelsicherheit und Leistungsmessung sind gefordert.
  • GMP und gute Hygienepraxis sind im HACCP-Plan verankert
  • Kritische Grenzwerte an CCPs und der HACCP-Plan sind zu (re)validieren
  • Auf der Grundlage von Risiken werden die Anforderungen an die Personalhygiene mindestens einmal innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten überprüft
  • Der Bereich Einkauf wird unter Berücksichtigung der Risiken von Rohstoffen/Lieferanten, zusätzlicher risikobasierter Kriterien und außergewöhnlicher Situationen detaillierter
  • Zubereitungsempfehlungen für den Konsumenten sind zu validieren
  • Die Eignung der Produktverpackung ist für jedes relevante Produkt zu validieren
  • Risikobasierte Reinigungs- und Desinfektionspläne sind zu validieren. Aufzeichnungen von Reinigungs- und Desinfektionstätigkeiten sind von einer benannten Person zu überprüfen
  • Alle Chemikalien am Standort sollen für die Anwendung geeignet sein und entsprechend gehandhabt werden
  • Die Rückverfolgung muss innerhalb von vier Stunden vorliegen, und berücksichtigt Verpackungsmaterial mit Lebensmittelkontakt und gesetzlichen/lebensmittelsicherheits relevanten Informationen
  • Es ist ein risikobasiertes Umfeldüberwachungsprogramm mit definierten Kriterien durchzuführen
  • Es sind Korrekturen und Korrekturmaßnahmen für Abweichungen und Nichtkonformitäten zu handhaben. Eine Ursachenanalyse ist für Abweichungen und Nichtkonformitäten bezüglich Sicherheit, Legalität, Authentizität und/oder bei Wiederholung durchzuführen

Erfolgreiche Überprüfung mit Eurofins Unternehmen

Wir verfolgen jede Aktualisierung des Prozesses, informieren Sie über Neuigkeiten und gehen im Rahmen von Webinaren und Trainings im Detail auf alle Neuerungen ein.

Eurofins Food Control Services GmbH ist eine zugelassene, akkreditierte Zertifizierungsstelle und kann die Übereinstimmung Ihrer Produktion mit dem IFS Food Standard durch ein Audit bestätigen.

Unterstützung im Bereich Analytik

Im Bereich der Analytik unterstützen wir Sie gerne hinsichtlich der Ausstattung von Schnelltests für „frei von“-Produkte, chemisch-physikalischen Untersuchungen, Autentizitätsprüfungen oder relevanten Parametern aus der Umweltanalytik, auf die der IFS Food 8 nun explizierter eingeht. Gerne beraten wir Sie in der Aktualisierung ihres Probenentnahmeplans, hier wird neben den Produktanalysen nun auch nach der Prozessanalytik gefragt.

Ihr Kundenbetreuer und unsere Experten für Analytik sowie Zertifizierungen freuen sich auf Ihre Anfrage!