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Analysen >> Allergene >> Lupinen Allergene

Nachweis von Lupinen-Allergenen in Lebensmitteln

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Lupinen, die zu den Hülsenfrüchten gehören, sind nah verwandt mit Erdnüssen, Erbsen, Linsen und Sojabohnen. In Europa ist vor allem die blaue Süßlupine (Lupinus angustifolius) beliebt, deren Samen eine Reihe an positiven ernährungsphysiologischen Eigenschaften aufzeigen: Sie sind reich an Eiweiß, Ballaststoffen und Mineralstoffen, dabei aber arm an verdaulichen Kohlenhydraten und Kalorien; sie haben einen geringen Gehalt an Harnsäure bildenden Purinen, sind cholesterinfrei und von Natur aus glutenfrei.

Wegen ihres hohen Proteingehalts werden Lupinen vor allem in Speisen für Menschen mit einer Milcheiweißallergie sowie für Vegetarier:innen verarbeitet. Zudem eignet sich Lupinenmehl für die Herstellung von glutenfreien Backprodukten und Fertigprodukten für die diätetische Behandlung von Zöliakie-Patient:innen, die in Getreide vorkommendes Gluten nicht vertragen. Lupineneiweiß ist auch als vegetarischer Fleischersatz gut geeignet. Da es keine kommerzialisierten genetisch veränderten Lupinensorten gibt, wird Soja oft durch Lupine ersetzt, um GVO-freie Produkte herzustellen. Heutzutage werden zahlreiche Fertigprodukte wie z.B. vegane Burger, Tofu, Quark, laktosefreies Lupinen-Eis sowie Lupinenkaffee z.B. in Reformhäusern angeboten.

Neben den zahlreichen Vorteilen, enthalten Lupinen jedoch auch viele Eiweiße, die allergische Reaktionen auslösen. Eine Lupinen-Allergie kann dabei isoliert oder als Kreuzallergie mit Erdnüssen auftreten. Sowohl Kinder als auch Erwachsene können betroffen sein. Schon bei kleinsten Mengen können Beschwerden, wie Nesselausschlag, Atemnot, Bauchschmerzen und Übelkeit bis hin zum anaphylaktischen Schock ausgelöst werden.

Aufgrund des besonderen allergenen Potenzials wurden Lupinen und deren Erzeugnisse in die Gruppe der kennzeichnungspflichtigen Allergene aufgenommen. Dementsprechend müssen diese als Zutaten auf der Etikettierung der Lebensmittel angegeben werden (Richtlinie 2006/142/EG - LMIV - vom 22.12.2006). Die Allergenkennzeichnungspflicht besteht auch dann, wenn Lupinenprodukte, wie z.B. Mehl oder Eiweißkonzentrate, nur in kleinen Mengen, wegen ihrer emulgierenden Eigenschaften, zugesetzt werden.

Mit ELISA und PCR bieten die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland zwei Verfahren an, die zum sicheren Nachweis von Lupinen-DNA und -Proteinen in verschiedenen Nahrungsmittel und Lebensmittelvorstufen geeignet sind.

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