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Analyse von Zierpflanzen und Schnittblumen

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Nicht nur Lebensmittel können Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthalten, auch Zier- und Topfpflanzen sind unter Umständen mit sogenannten Pestiziden belastet. Zwar hat die Gesetzgebung keine Höchstmengen für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Blumen, wie beispielsweise Rosen, Tulpen oder Primeln definiert, jedoch gibt es zahlreiche Faktoren, die hier zu berücksichtigen sind.

So sind z.B. einige Wirkstoffe bienentoxisch und sollten unter dem Aspekte der Nachhaltigkeit betrachtet werden. NGOs und Interessenverbände bemängeln seit längerem den Einsatz von Substanzen, die schädigend auf Bienen wirken können und auch der Einzelhandel legt verstärkt Wert auf einen verantwortungsbewussten und nachhaltigen Umgang mit Pestiziden im Bereich der Schnittblumen und Topfpflanzen.

Einige Blumenarten, wie z.B. Petunien, können gentechnisch verändert sein, beispielsweise um eine bestimmte Farbe der Blüten zu erzielen. Diese gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sind innerhalb der EU nicht erlaubt und dürfen somit nicht in den Verkehr gebracht werden.

Wir empfehlen Ihnen nicht nur die passenden Analysen, sondern beraten Sie auch zu Themen wie Risikomanagement, Nachhaltigkeit und unabhängiger Probenahme vor Ort.

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