Pestizidanalytik

Unter dem Begriff Pestizide versteht man die allgemeine Bezeichnung für Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmittel. Diese Mittel werden bei der Pflanzenproduktion, in Lebensmittelbetrieben sowie während der Lagerung von Lebensmitteln oder Rohstoffen pflanzlichen Ursprungs eingesetzt. Pflanzenschutzmittel und deren Metabolite können über die Nahrungskette und den Wasserkreislauf in den menschlichen Körper gelangen.
Ist meine Ware verkehrsfähig?
Zum Schutze des Verbrauchers, hat der Gesetzgeber im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Höchstmengen für Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmittel in der VERORDNUNG (EG) Nr. 396/2005 festgelegt. Bio-Lebensmittel müssen grundsätzlich auch die für konventionelle Lebensmittel geltende Höchstgehalte einhalten. Darüber hinaus gilt die EG-Öko-VERORDNUNG Nr. 889/2008.
Der weltweite Handel mit Lebensmitteln und Rohstoffen pflanzlichen Ursprungs setzt die Einhaltung von europäischen und internationalen Höchstmengenregelungen voraus. Das weltweite Eurofins Netzwerk gewährleistet eine kompetente Beratung zu den verschiedenen Höchstmengenregelungen.
Relevante Rechtsgrundlagen und Richtlinien
- Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission (EG-Öko )
- LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch)
- Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates (Höchstgehalte an Pestizidrückständen)
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